Vogelfreunde Stadtlohn

Info

Vereins-Nr.:28
Sitz des Vereins:48703 Stadtlohn
Homepage:www.vogelfreundestadtlohn.de
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Info-Text:Keine weiteren Informationen

Mitglieder

Den Vorstand des Vereins bilden

FunktionNameStraßePlz / Ort[Details]
1.-Vorsitzender
Terbrack, LudgerRosenweg 948703 Stadtlohn[Details]
2.-Vorsitzender
van Ledden, FrankWinkelsöring48619 Heek[Details]
Schriftführer
Olbers, NorbertWertenbruch 15 a53567 Buchholz[Details]
1. KassiererTerliesner, JohannesHaselweg 148703 Stadtlohn[Details]
2. KassiererLensker, DavidImmingfeldweg 17248703 Stadtlohn[Details]
BeisitzerHonekamp, JudithFrauenstr. 4648683 Ahaus[Details]
EhrenvorsitzenderOlbers, GerhardOverbergstr. 848703 Stadtlohn[Details]

Mitglieder

FunktionNameStraßePlz / Ort[Details]
MitgliedBeenen, UlrichGrenzweg 748653 Coesfeld[Details]
MitgliedDenne, AndreasWessendorfer Str. 148703 Stadtlohn[Details]
EhrenmitgliedDoods, PeterMühlenweg 1848703 Stadtlohn[Details]
MitgliedElsing, JosefHoltmoate 448703 Stadtlohn[Details]
MitgliedHeitz, AndreasZur Bleiche 1348720 Rosendahl[Details]
MitgliedHeitz, MarcoZur Bleiche 1348720 Rosendahl[Details]
EhrenmitgliedHermeling, HeinzLohner Str. 1546354 Südlohn[Details]
MitgliedHermeling, MarcLohner Str. 1546354 Südlohn[Details]
MitgliedHöver, FrankHasenkamp 648703 Stadtlohn[Details]
MitgliedLeuering, WolfgangBolkenhainer Str. 4546325 Borken[Details]
MitgliedLeuker, WilliDiakon-Heider-Str. 148703 Stadtlohn[Details]
MitgliedNiehues, JosefGraf-von-Galen-Str. 2148703 Stadtlohn[Details]
MitgliedMauritz, MathiasBuning Weide 3148703 Stadtlohn[Details]
MitgliedMuhr, ErwinStadtlohner Str. 3048683 Ahaus[Details]
MitgliedOlbers, MikaWertenbruch 15 a53567 Buchholz[Details]
MitgliedSüdfeld, HendrikJosefstr. 1248720 Rosendahl[Details]
MitgliedSundorf, MartinErbdrostenweg 748720 Rosendahl[Details]
MitgliedWelper, JörgAm Röringkamp 3348691 Vreden[Details]
MitgliedWevers, JohanBuchenalle 3746354 Südlohn[Details]

Termine

Anstehende Termine des Vereins

MonatDatumTyp / Veranstaltung
Januar
2024
27.01.2024,
17:00 Uhr
Generalversammlung, Haus Hakenfort, Dufkampstr. 11, 48703 Stadtlohn
Februar
2024
Sa. 24.02.2024,
14:30Uhr
Wintergang
März
2024
Fr. 22.03.2024,
18:00 Uhr
Frühjahrstagung LV 28 in Bocholt, Töppingsesch 3
April
2024
Fr. 26.04.2024,
20:00 Uhr
Monatsversammlung im Haus Hakenfort
Mai
2024
Fr. 31.05.2024,
20:00 Uhr
Monatsversammlung im Haus Hakenfort
Juni
2024
Sa. 15.06.2024Pättkesfahrt
Juli
2024
August
2024
Sa. 31.08.2024,
15:00 Uhr
Jungtierbesprechung Sparte GS, Ort wird noch bekanntgegeben
September
2024
Fr. 27.09.2024,
18:30 Uhr

Fr. 27.09.2024,
20:00 Uhr
Herbsttagung LV 28 im
Haus Hakenfort

Monatsversammlung mit Vortrag „Cardueliden“ von Thomas Wendt im Haus Hakenfort
Oktober
2024
Sa. 05.10.2024,
09:00 Uhr

Fr. 25.10.2024,
20:00 Uhr
Nistkästenreinigen


Monatsversammlung im
Haus Hakenfort
November
2024
Mo. 25.11.2024 bis
So. 01.12.2024
LV-Schau LV 28 in der
Stadthalle Stadtlohn
Dezember
2024
Sa. 07.12.2024,
18:00 Uhr


Sa. 14. +
So. 15.12.2024
Kommers Landesverbandsschau
in der Gaststätte "Zum Breul" (Döbbelt)

DM in Bad Salzuflen
Januar
2025
Fr. 25.01.2025,
17:00 Uhr
Monatsversammlung im
Haus Hakenfort

Satzung

 Verein der Vogelfreunde Stadtlohn e.V.

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Verbandsmitgliedschaft

1.Der Verein führt den Namen „Verein der Vogelfreunde Stadtlohn e.V.“. Er ist im Vereinsregister des Amtgerichts Ahaus (VR 1287) eingetragen. Die Gründung erfolgte am 14.09.1957.

2.Der Sitz des Vereins ist Stadtlohn.

3.Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

4.Der Verein ist Mitglied des „Deutscher Kanarienzüchter Bund e.V.“ (DKB) und eine Ortsgruppe der „Vereinigung für Arbeitsschutz, Vogelhaftung und Vogelzucht (AZ) e.V.“

§2 Zweck des Vereins

1.  Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigung Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51,52,55,56,57,65,68 AO).

2.  Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzgedankens und die Pflege und Zucht einheimischer und fremder Vogelarten zur Erhaltung bedrohter Arten und Veredelung der Zuchtvögel aller Zuchtrichtungen durch
a)      Information seiner Mitglieder und der Öffentlichkeit über einheimische
Stand- und Zugvogelarten, ihre Pflege in Freiheit (Winterfütterung, Nistgehölze usw.).
Maßnahmen bei Verletzungen oder bei Auffinden schwacher oder kranker
Vögel durch Betreuung, Beratung in Wort, Bild und Schrift,
b)     Sachliche und persönliche Hilfeleistung hierzu durch seine Mitglieder,
c)      Weckung und Erhaltung des Interesses für Zucht, artgerechte Haltung, Erhaltung der Vögel,
d)     Die Anfertigung oder den Kauf, die Anbringung, Unterhaltung und Reinigung von Nistkästen für einheimische Wildvögel im Vereinsgebiet,
e)      Die Durchführung von Informationsveranstaltungen (Vogelschauen) zur Darstellung der Zuchtzwecke und des Leistungsstandes in der Vogelzucht und der artgerechten, möglichst biotopgetreuen Haltung von Vögeln aller Art,
f)      sowie die Information über rechtliche Bestimmungen zur Haltung
und zum Artenschutz (Naturschutz-, Tierschutz und Artenbestimmung, Ein- und Ausfuhrbestimmungen).

3.  Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

4.  Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

§3  Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 10. Lebensjahr vollendet hat, und keinem anderen, dem DKB oder AZ angeschlossenen Verein als aktives Mitglied angehört.

2.  Der Verein besteht aus Ehrenmitgliedern, ordentlichen Mitgliedern, jugendlichen Mitgliedern und passiven Mitgliedern.

3. Personen, die sich im besonderen Maße Verdienst um den Verein und den Naturschutz erworben haben, können auf Antrag durch Beschluss des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Die Ehrenmitglieder haben die Rechte der ordentlichen Mitglieder. Sie sind von der Beitragszahlung befreit.

4. Ordentliche Mitglieder sind aktive Mitglieder, die am 01.01. des laufenden Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben.

5. Jugendliche Mitglieder sind aktive Mitglieder, die das 10. Lebensjahr vollendet und am 01.01. des laufenden Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

6. Passive Mitglieder sind Mitglieder, die sich selbst nicht aktiv als Züchter betätigen, aber im Übrigen die Interessen des Vereins fördern.

7. Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand gerichtet werden muss. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist der Antrag auch vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Dieser verpflichtet sich mit der Unterzeichnung des von ihm gesetzlichen Vertretenen zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages für diesen.

8. Die Vereinsversammlung entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen. Ein erneuter Aufnahmeantrag kann 1 Jahr nach Bekanntgabe der Ablehnung des vorherigen Antrages gestellt werden. Bevor über den Aufnahmeantrag abgestimmt wird, sollte der Bewerber an drei aufeinanderfolgenden Vereinsveranstaltungen teilgenommen haben.

§4  Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder, jugendliche Mitglieder sowie passive Mitglieder haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

2. Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten. Sie sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.

3. Dem mit einem Ehrenamt betrauten Mitgliedern können nur Ersatzansprüche für tatsächlich entstandene Auslagen erstattet werden.

4. Die Mitglieder sind verpflichtet:
a)      die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern,
b)     das Vereinseigentum schonend und fürsorglich zu behandeln,
c)      den Beitrag und sonstige Zahlungen rechtzeitig zu entrichten,
d)     sich jeder Handlung zu enthalten, die geeignet ist, das Ansehen
des Vereins herabzusetzen oder zu schädigen.

5.  Die aktiven Mitglieder sollten mindestens 6 Monatsversammlungen im Jahr besuchen.

6.  Bei grober Zuwiderhandlung kann das Mitglied mit einer Vereinsstrafe belegt werden.

Die Vereinsstrafe, die eine Warnung, einen Verweis, ein befristeter Ausschluss von Vereinsveranstaltungen oder eine Geldbuße sein kann, spricht der Vorstand nach mehrheitlichem Beschluss der Mitgliederversammlung aus.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet:
a)      durch Tod,
b)     durch Austritt,
c)      durch Ausschluss.

2.  Die Austrittserklärung hat bis zum 30.09. eines Jahres (Eingang beim geschäftsführenden Vorstand) für das nächste Geschäftsjahr vorzuliegen.

3.  Der Ausschluss kann erfolgen:
a)      wenn das Mitglied trotz erfolgter Mahnung mit der Bezahlung 6 Monate im Rückstand ist.
b)     bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder gegen die Interessen des Vereins,
c)      wegen unehrenhaften Verhaltens innerhalb und außerhalb des Vereinslebens,
d)     wegen übler Nachrede oder Verleumdung von Vereinsmitgliedern gegenüber Dritten,
e)      wegen groben unsportlichen oder unkameradschaftlichen Verhaltens,
f)      aus sonstigen schwerwiegenden Gründen (wie z.B. Manipulation oder Betrug mit amtlichen Ringen o.ä.).
g)     Ein Vereinsmitglied kann nicht gleichzeitig in einem anderen Stadtlohner Vogelverein Mitglied sein. Eine Doppelmitgliedschaft führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verein der Stadtlohner Vogelfreunde 1957 e.V.. Bereits bestehende Mitgliedsverhältnisse sind von dieser Regelung nicht betroffen.

4.  Über den Ausschluss, der mit sofortiger Wirkung erfolgt, entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. Vor Entscheidung der Mitgliederversammlung ist dem Mitglied unter Setzung einer Frist von mindestens zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Der Ausschließungsbeschluss ist dem Mitglied unter eingehender Darlegung der Gründe durch eingeschriebenen Brief bekannt zu geben. Über die Ansetzung einer derartigen Versammlung, auf der über den möglichen Ausschluss abgestimmt wird, sind alle Vereinsmitglieder schriftlich zu benachrichtigen

5.  Gegen diesen Beschluss ist die Berufung statthaft.
Die Berufung muss innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Zugang des Ausschließungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich in zweifacher Ausfertigung eingelegt werden. Dem Mitglied ist vor einer erneuten Mitgliederversammlung, siehe Punkt 4, Gelegenheit zur persönlichen Rechtfertigung zu geben.

6.  Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf rückständige Forderungen. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Sacheinlagen oder Spenden ist ausgeschlossen.

§6 Jahresbeitrag

1. Der Beitrag für das Kalenderjahr ist mit der Fußringbestellung fällig. Werden keine DKB-Fußringe bezogen, ist der gesamte Jahresbeitrag am 01.01. des laufenden Geschäftsjahres fällig.

§7  Organe des Vereins

1.  Die Organe des Vereins sind:
die Mitgliederversammlung
der Vorstand (geschäftsführend)
der Vorstand (erweitert)

§8 Der Vorstand

1.  Der geschäftsführende Vorstand (§ 26 BGB) besteht aus:
a)      dem 1. Vorsitzenden
b)     dem 2. Vorsitzenden
c)      dem Kassierer
d)     dem 1. Schriftführer
Der erweiterte Vorstand besteht aus:
e)      dem Jugendobmann
f)      Beisitzer

2.  Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von je 2 Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten, von denen jeweils mindestens eine der 1. Vorsitzende oder 2. Vorsitzende sein muss.

3.  Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, sowie Gesetze oder Satzungen nichts anderes bestimmen. Er führt insbesondere die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.

4.  Der Vorstand bedarf mit Wirkung nach innen, also ohne Außenwirkung, der Zustimmung der Mitgliederversammlung bei Rechtsgeschäften, die 500 Euro (fünfhundert Euro) übersteigen.

5.  Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt jedoch so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl ist zulässig. Die jeweiligen Wahlen erfolgen im Wechsel. In geraden Jahren wird der erste Vorsitzende, der Kassierer und der Beisitzer gewählt, in ungeraden erfolgt die Wahl der restlichen Vorstandsmitglieder.

6.  Der Vorstand fasst die Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom 1. Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
Bei Beschlussunfähigkeit muss der 1. Vorsitzende bzw. 2. Vorsitzende binnen 14 Tagen eine 2. Sitzung mit derselben Tagesordnung einberufen. Der Vorstand fasst die Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.

7.  Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, einen Ersatzmann bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestellen.

8.  Vorstandsmitglieder können nur aktive Mitglieder sein, die dem Verein mindestens 2 Jahre angehören.

§ 9 Die Generalversammlung, bzw. außerordentliche Versammlung
1. Die Generalversammlung ist einmal jährlich, möglichst im ersten Viertel des Kalenderjahres, durch den Vorstand einzuberufen.

2.  Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich einzuladen.

3.  Der Vorstand kann auch jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist er, bei Vorlage von wichtigen Gründen, bzw. der Vorlage von zeitkritischen Anträgen, berechtigt. Die Entscheidung hierüber wird durch den Vorstand gefällt. Er ist verpflichtet, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn der 4. Teil der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich, unter Angabe des Zwecks und der Gründe, vom Vorsitzenden verlangt. In diesem Fall sind die Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von mindestens einer Woche einzuladen.

4.  Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ¼ sämtlicher Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit muss der Vorstand binnen 5 Wochen eine zweite Versammlung mit derselben Tagesordnung einberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. In der Einladung zu der zweiten Versammlung ist auf diese besondere Beschlussfähigkeit hinzuweisen.

§10 Aufgaben der Generalversammlung

Die Generalversammlung hat folgende Aufgaben:
1.  Die Wahl des Vorstandes.

2.  Die Wahl der zwei Kassenprüfer. Die Kassenprüfer haben das Recht, die Vereinskasse und die Buchführung jederzeit zu überprüfen. Über die Prüfung der gesamten Buch- und Kassenprüfung haben sie auf der Generalversammlung Bericht zu erstatten.

3.  Die Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichts des Vorstandes, des Prüfungsberichts der Kassenprüfer.

4.  Die Entlassung des Gesamtvorstandes.

5.  Festsetzung des Jahresbeitrages.

6.  Beschlussfassung über Satzungsänderungen.

7.  Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.

§11 Beschlussfassung der Generalversammlungen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen
1.  Den Vorsitz der o.a. Versammlungen führt der 1. Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende, bei Verhinderung beider ein vom 1. Vorsitzenden bestimmter Vertreter aus dem Vorstand.

2.  Die o.a. Versammlungen fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen, es sei denn, Gesetz oder Satzung schreiben eine andere Stimmenmehrheit vor.
Eine Vertretung in der Stimmabgabe, auch bei Jugendlichen durch gesetzliche Vertreter, ist unzulässig.

3.  Die Beschlussfassung, sowie die Wahlen erfolgen durch offene Abstimmung, auf Antrag geheim, soweit nicht gesetzliche oder satzungsgemäßen Bestimmungen dem Entgegenstehen.

4.  Für die Wahl der Vorstandsmitglieder sowie der Kassenprüfer ist die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Bei Stimmengleichheit ist ein zweiter Wahlgang notwendig. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten gültigen Stimmen auf sich vereinen kann. Ergibt der zweite Wahlgang abermals Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.

5.  Bewerben sich mehr als zwei Personen für die in Absatz 11.4 aufgeführten Ämter und erreicht keiner die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, so findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten gültigen Stimmen erzielt haben. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereinen kann. Ergibt der zweite Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.

§12  Beurkundung von Beschlüssen; Niederschriften

1.  Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes sind schriftlich abzufassen und vom jeweiligen Leiter der Sitzung und dem Schriftführer zu unterzeichnen.

2.  Über jede Mitgliederversammlung, gemäß § 11, wird eine Niederschrift aufgenommen, die vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§13  Satzungsänderungen

Eine Änderung der Satzung kann nur die Mitgliederversammlung beschließen. Bei der Einladung ist die Angabe des zu ändernden Paragraphen der Satzung in der Tagesordnung bekannt zu geben. Ein Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, bedarf einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen.

§14 Vereinsauflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung mit einer Mehrheit von 9/10 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Die Liquidation erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand.
Die vorstehende Neufassung der Satzung wurde in der Generalversammlung am 26.01.2008 mit einstimmiger Mehrheit beschlossen.

Gerhard Olbers             Heinz Hermeling                        Peter Doods
( 1. Vorsitzender )         ( 2. Vorsitzender )                      (Kassierer)

Norbert Olbers
( 1. Schriftführer )

Erfolge

Datum Typ Beschreibung
09.11.2023LandesverbandsschauSonderpokal für die 10 Besten Einzelvögel Exoten eines Vereins mit 905 Punkte
09.11.2023LandesverbandsschauSonderpokal für die 10 Besten Einzelvögel Sittiche eines Vereins mit 881 Punkte

Vereine Übersicht

Nr. MitgliederVerein PLZ / Ort 
110Farbenpracht Bocholt46395 Bocholt
29Farbkanarien und Naturfreunde Bocholt46397 Bocholt
313Vogelliebhaber Bocholt und Umgebung e.V.46395 Bocholt
62Edelroller Rhede46414 Rhede
912Vogelzuchtverein Farbenfreunde 70 Borken e.V.46325 Borken
138Dorstener Farbkanarien Freunde 1975 e.V.46286 Dorsten
148Vogelliebhaber Gladbeck - Scholven45964 Gladbeck
162Verein der Farbkanarien Emmerich 197646446 Emmerich a.R.
201Vogelfreunde Kleve & Umgebung 1922 e.V.47546 Kalkar
211Dompfaff 82 - Gladbeck Brauck und Umgebung45968 Gladbeck
231Interessengemeinschaft der Vogelliebhaber Dorsten e.V.46286 Dorsten
269Vogelfreunde Oberhausen46149 Oberhausen
2825Vogelfreunde Stadtlohn 1957 e.V.48703 Stadtlohn
9926EinzelmitgliederNRW

Dompfaff 82 – Gladbeck Brauck und Umgebung

Info

Homepage:
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Info-Text:Versammlungen -Vereinsleben
Liebe Vogelfreunde, wir treffen uns zu unseren Versammlungen jeden 2. Freitag im Monat, um das weitere Vereinsleben zu besprechen.

Mitglieder

Den Vorstand des Vereins bilden

FunktionNameStraßePlz / Ort[Details]
1.-VorsitzenderBeckmann, WernerHegestr. 45245966 Gladbeck[Details]

Mitglieder

FunktionNameStraßePlz / Ort[Details]

Termine

Anstehende Termine des Vereins

DatumTyp / Veranstaltung

Satzung

Satzung

§ 1 Name und Sitz

Der Verein trägt den Namen Dompfaff 82 Gladbeck – Brauck und
Umgebung.
Sitz des Vereins ist Gladbeck / NRW.
Postanschrift ist die des 1. Vorsitzenden.
Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden; bei Verhinderung
durch den Stell- vertreter.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Pflege und Zucht von Farb- und
Positurkanarien, europäischer und außereuropäischer Waldvögel,
Mischlinge aus vorhergenannten Rassen, Wellensittichen, Großsittichen
und exotischen Vögeln; weiterhin der sportliche Vergleich von
Züchtern
der vorgenannten Rassen in Anlehnung der Kriterien des
übergeordneten
Dachverbandes (DKB).

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jeder werden, der das Tierschutzgesetz respektiert.
2. Sinn der Mitgliedschaft ist, durch Zucht von Vögeln am aktiven
Vereinsleben teilzu- nehmen.
3. Die Mitgliedschaft ist schriftlich bei Anerkennung der Satzung zu
beantragen. Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.
4. Die Mitgliedschaft wird durch die Monatsversammlung für ein Jahr
zur
Probe erteilt und durch die Mitgliederversammlung auf Dauer
bestätigt.
Die Abstimmung ist offen und kann auf Antrag geheim oder unter
Ausschluss des Bewerbers erfolgen. Für die Mitgliedschaft ist eine
2/3
Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Die Probezeit kann
auf
Antrag verkürzt werden.
5. Auf Antrag an die Mitgliederversammlung kann eine
Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Die Ehrenmitgliedschaft befreit
das Mitglied nur von den Beitragsleistungen gegenüber dem Verein.
Leistungen an den Landes- oder Bundesverband bleiben unberührt.

§ 4 Beginn der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zustimmung der Monatsversammlung
zur Probe.
2. Mit Zustimmung der Mitgliederversammlung wird das Mitglied zur
Probe
ein Vollmitglied.

§ 5 Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder des Vereins haben folgende Pflichten:

1. die Ziele des Vereins in jeder Weise zu fördern
2. an Versammlungen aktiv teilzunehmen
3. Veranstaltungen des Vereins mit Rat und Tat zu ergänzen
4. jeglichen Schaden vom Verein fernzuhalten
5. die Gestaltung einer Schauvoliere zur Vervollständigung der
Rahmenschau auf der jährlichen Ausstellung.
6. Vereinsinterne Gespräche insbesondere finanzieller und
persönlicher
Art dürfen nicht nach außen getragen werden.

§ 6 Beitrag

Der Beitrag wird in der Beitragsordnung festgeschrieben.
Änderungen sind der Mitgliederversammlung vorzutragen und mit
einfacher
Mehrheit zu beschließen.
Beitragsrückstand von 6 Monaten ist Grund zum Vereinsausschluss.

§ 7 Ausstellungen

Ausstellungsrichtlinien werden gesondert festgelegt. Diese werden von
der Mitgliederversammlung festgelegt. Änderungen sind mit 2/3
Mehrheit
der anwesenden Mitglieder möglich.

§ 8 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

Die Mitgliederversammlung
Sie findet jährlich statt und ist mindestens 6 Wochen vorher
schriftlich anzukündigen.
Auf Antrag der Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit kann eine
außergewöhnliche Mitgliederversammlung einberufen werden.
Satzungsänderungen können nur auf der Mitgliederversammlung mit 2/3
Stimmenmehrheit vorgenommen werden.
Anträge an die Mitgliederversammlung sind mindestens 14 Tage vorher
an
den 1. Vorsitzenden schriftlich zu richten.

Der Vorstand
Der Vorstand ist verpflichtet, der Mitgliederversammlung jährlich
einen
Rechenschaftsbericht vorzulegen.

Erfolge

Datum Typ Beschreibung
01.12.2022LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines
Vereins mit 1099 Punkte
12.12.2015LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines
Vereins mit 1103 Punkte
12.12.2015LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines
Vereins mit 1105 Punkte
13.12.2014LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines
Vereins mit 1102 Punkte
11.12.2010LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines
Vereins mit 1114 Punkte
13.12.2008LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines
Vereins mit 1104 Punkte
08.12.2007LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines
Vereins mit 1102 Punkte

Dorstener Farbkanarien Freunde 1975 e.V.

Info

Vereins-Nr.:13
Sitz des Vereins:46286 Dorsten
Homepage:http://dorstener-farbkanarien-freunde.jimdofree.com/
Banner / Grafik:
Info-Text:
Geschäftsstelle

Franz Veelmann
Gahlener Str. 39
46282 Dorsten
Tel.: 02362-22449

Vereinslokal

Cafe Deluxe
Hellweg 94
46284 Dorsten
Telefon: 02362-606732

Regelmäßige Mitgliederversammlungen
Jedem zweiten Sonntag im Monat findet ab 11:00 Uhr eine Mitgliederversammlung in den Räumlichkeiten unseres Vereinslokals statt.
Von Juni bis August haben wir Sommerpause. Die nächste Versammlung findet am Sonntag den 14. Oktober 2019 um 11:00 Uhr statt.
Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserem Verein interessieren, laden wir Sie herzlich ein, zur nächsten Versammlung vorbei zu kommen.

Mitglieder

Den Vorstand des Vereins bilden

FunktionNameStraßePlz / Ort[Details]
1. VorsitzenderVeelmann, FranzGahlener Str. 3946282 Dorsten[Details]
Kassierer und Ringwart Meißner, AlfredKampstr.3745966 Gladbeck[Details]

Mitglieder

FunktionNameStraßePlz / Ort[Details]
MitgliedBartos, MarcoAuf dem Berge 36 a45659 Recklinghausen[ Details ]
MitgliedBekeschus, HolgerSöltener Landweg 3746284 Dorsten[Details]
MitgliedBoltz, KristianBochumer Str.3546282 Dorsten[Details]
MitgliedKlenner, ManfredSchadeburg-Str. 2144627 Herne[Details]
MitgliedMauch, AlexanderAm Wall 1746286 Dorsten[Details]
MitgliedOstermann, JörgGermaniastr. 5647167 Duisburg[Details]

Termine

Anstehende Termine des Vereins

DatumTyp / Veranstaltung
25.10. - 27.10.2024
Vogelausstellung-Vereinsmeisterschaft am
Freitag 25.10.2024, um 17:00 Uhr Eröffnung.
Sa. 26.10.2024, von 10:00 - 20:00 Uhr,
So. 27.10.2024, von 10:00 - 16:00 Uhr. Im "Kleingartenverein Schachtanlage Scholven e.V." Mehringstr. 21, 45896 Gelsenkirchen-Scholven.

Satzung

kein Inhalt

Erfolge

Datum Typ Beschreibung
01.12.2022Landesverbandsschau Sonderpokal für die 3 Besten Stämme
Cardueliden eines Vereins mit 1101 Punkte
12.12.2015Landesverbandsschau Sonderpokal für die 10 Besten
Exoten eines Vereins mit 859 Punkte
25.11.2011Landesverbandsschau Sonderpokal für die 3 Besten
Stämme Positurkanarien eines Vereins mit 1096 Punkte
21.11.2009Landesverbandsschau Sonderpokal für die 3 Besten
Stämme Farbkanarien eines Vereins mit 1100 Punkte

Edelroller Rhede

Info

Vereins-Nr.:6
Sitz des Vereins:46414 Rhede
Homepage:Keine Homepage vorhanden
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Info-Text:Unser Vogelzuchtverein, in dem Kanarien aller Rassen, Waldvögel, Mischlinge, Sittiche und Exoten gezüchtet und ausgestellt werden können, besteht seit dem Jahr 1963 und feierte 2003 sein 40 jähriges Jubiläum. Zur Zeit hat die Mehrzahl der Züchter Farb- und Positurkanarien, sowie verschiedenste Cardueliden. Die Vereinsversammlungen finden jeden 2. Samstag im Monat um 19.30 Uhr im "Arbeiterverein Rhede", Kettelerstr. statt. Dort werden Themen, die die Zucht und die Fütterung der Vögel betreffen, behandelt. Ebenfalls werden Probleme und Krankheiten von Vögeln sowie Themen zum aktiven Vogelschutz betreffend diskutiert und erzählt. Unsere Züchter sind regelmäßig auf Vogelschauen auf Verbandsebene, auf Deutschen Meisterschaften und Weltmeisterschaften, sowie Spezialschauen im In- und Ausland erfolgreich vertreten. So finden sich in unseren Reihen mehrmalige Verbands-, Deutsche- und Weltmeister. Regelmäßig wird im November vor den div. Ausstellungen eine interne Vereinsprämierung im "Alten Jugendheim" in Rhede veranstaltet. Hier werden auch zusammen mit den Preisrichtern Fragen zur Prämierung und zur Qualität der Vögel beantwortet. Zudem ist unser Verein noch im Vogelschutz aktiv und betreut im Raum Rhede mehrere Brutgebiete. So kontrollieren wir jährlich im Mai an zwei Terminen ca. 160 Nistkästen auf Jungvögel, die in unsere Statistiken einfließen. Im September werden dann die Nistkästen noch einmal gesäubert. Unser Verein ist zudem Mitglied im Rheder "Arbeitskreis Umwelt und Natur" und hat so auch ein aktives Mitspracherecht in Rhede.

Zu Erinnern ist hier sicherlich an den leider verstorbenen Josef Decressin, der sich in Rhede im Besonderen um den Naturschutz verdient gemacht hat und mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt wurde.
Jeder, der seine Vögel in einer Voliere hält, der sich für die Vogelzucht der oben beschriebenen Arten oder der sich für den aktiven Vogelschutz interessiert, kann bei uns Mitglied werden. Jeder, der sich
mit gleigesinnten treffen möchte, ist herzlich eingeladen.

Informationen zu unserem Verein geben gerne weiter:
Karl Heinz Neuköther (1. Vorsitzender) Postweg 7 46569 Hünxe-Drevenack, 02858-7623
oder Markus Müller (Schriftführer) Paßkamp 39, 46414 Rhede 02872-9540055, markusmueller.rhede@web.de

Mitglieder

Den Vorstand des Vereins bilden

FunktionNameStraßePlz / Ort[Details]
1.-VorsitzenderNeukoether, Karl-HeinzPostweg 746569 Drevenack[Details]
KassiererPasserschroer, MartinPfeilstr. 846414 Rhede[Details]

Mitglieder

FunktionNameStraßePlz / Ort[ Details ]

Termine

Anstehende Termine des Vereins

DatumTyp / Veranstaltung

Satzung

kein Inhalt

Erfolge

Datum Typ Beschreibung
07.12.2013Landesverbandsschau Sonderpokal für die 3 Besten
Stämme Cardueliden eines Vereins mit 1089 Punkte
12.12.2004Landesverbandsschau Sonderpokal für die 3 Besten
Stämme Positurkanarien eines Vereins erringen
14.12.2002Landesverbandsschau Sonderpokal für die 3 Besten
Stämme Positurkanarien eines Vereins erringen
2000Landesverbandsschau Sonderpokal für die 3 Besten
Stämme Positurkanarien eines Vereins erringen

Interessengemeinschaft der Vogelliebhaber Dorsten e.V.

Info

Vereins-Nr.:23
Sitz des Vereins:46286 Dorsten
Homepage:Keine Homepage vorhanden
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Info-Text:Bekamen anläßlich der Landesverbandsversammlung die Glückwünsche des DKB Vizepräsidenten Werner Kneule für 25 Jahre Mitgliedschaft im DKB. Außerdem wurde eine Urkunde überreicht.

Mitglieder

Den Vorstand des Vereins bilden

FunktionNameStraßePlz / Ort[Details]
1.-Vorsitzender und RingwartReinhard, BernhardWerdener 2345596 Gelsenkirchen[Details]

Mitglieder

FunktionNameStraßePlz / Ort[Details]
MitgliedReinhard, BernhardWerdener 2345696 Gelsenkirchen[Details]

Termine

Anstehende Termine des Vereins

DatumTyp / Veranstaltung

Satzung

kein Inhalt

Erfolge

Datum Typ Beschreibung
13.12.2008LandesverbandsschauSonderpokal für die 10 Besten
Exoten eines Vereins mit 895 Punkten
08.12.2007LandesverbandsschauSonderpokal für die 10 Besten
Exoten eines Vereins
16.12.2006LandesverbandsschauSonderpokal für die 10 Besten
Exoten eines Vereins
10.12.2005Landesverbandsschau Sonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines Vereins
10.12.2005Landesverbandsschau Sonderpokal für die 10 Besten Exoten eines Vereins
12.12.2004LandesverbandsschauSonderpokal für die 10 Besten Exoten eines Vereins
13.12.2003LandesverbandsschauSonderpokal für die 10 Besten Exoten eines Vereins

Verein der Farbkanarien Emmerich 1976

Info

Vereins-Nr.:16
Sitz des Vereins:46446 Emmerich a.R.
Homepage:Keine Homepage vorhanden
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Info-Text:
Unser Verein ist Mitglied im Westmünsterland-Verband ( WMV ) des Deutschen Kanarien Bund. ( DKB ) www.dkb-online.de

Der Verein bezweckt die Förderung und Verbreitung der Farb-, Positur-, Mischlings-, Cardueliden-,Wellensittich-, Großsittich- und Exotenzucht nach den Richtlinien des Deutschen Kanarien-und Vogelzüchter Bundes (DKB ) e.v.

Der Verein wurde 1976 gegründet und führt jährlich eine Vereinsausstellung mit ca. 300 Ausstellungsvögeln durch.

Die Ausstellung
findet immer am ersten vollen Wochenende im November statt.

Jeden dritten Sonntag im Monat findet eine Zusammenkunft der Mitglieder im Vereinslokal " Leegmeer Stuben" am Hasenberg 4 in 46446 Emmerich statt.

Die Züchter des Vereins errangen schon viele Erfolge als Landesverbandsieger, Deutsche- und Niederländischen Meister und auch als Weltmeister.

Einige der Vereinsmitglieder unterstützten den LV 28 besonders aktiv, so war beispielsweise Dieter Derksen von 1987 bis 1993 und Uwe Mentel von 1993 bis 1999 Schriftführer.
Werner Kleipass von 1989 bis 1999 Protokollführer und von 1999 bis heute Schriftführer
Jürgen Zimmermann von 1993 bis 2004 Spartenobmann für Wellensittiche.
Gabi Pollmann als Schriftführerin von 2011 bis 2015.
Andere Aktive sind noch im Verein als Stützen zu finden.

Mitglieder

Den Vorstand des Vereins bilden

FunktionNameStraßePlz / Ort[Details]
1. Vorsitzende und KassiererPollmann, GabiFrankenstr. 10746446 Emmerich a. R.[Details]
stellvertr. VorsitzenderKoster, GerdKarolingerstr. 1346446 Emmerich a. R.[Details]

Mitglieder

FunktionNameStraßePlz / Ort[Details]
Mitglied

Termine

Anstehende Termine des Vereins

FunktionNameStraßePlz / Ort[ Details ]

Satzung

1.____Vereinsname
1.1 Der Name des Vereins lautet “Verein der Farbkanarien Emmerich
1976”.
2.____Vereinszweck
2.1 Der Verein bezweckt die Förderung und Verbreitung der
Färb-,
Posi-tur-, Mischlings-, Cardueliden-, Wellensittich-, Großsittich-
und
Exoten-zucht nach den Richtlinien des “Deutschen
Kanarienzüchterbundes
e.V. (DKB)”.
3.____Vereinsaufgaben.
3.1. Zusammenschluss oben genannter Vogelzüchter und -halter.
3.2 Förderung, Veredlung und Liebhaberei der Zucht und Werbung
für
die Vogelzucht und Haltung im Einzugsbereich.
3.3 Beratung und Belehrung der Mitglieder durch Wort, Schrift und
Bild, sowie gegenseitige Aussprache in allen der Vogelzucht
betreffenden Ange-legenheiten, namentlich in Haltung, Fütterung,
Zucht
und Aufzucht der oben genannten Vögel, sowie deren Erwerb und
Verkauf.
3.4 Förderung der Anfänger und der interessierten Jugend.
3.5. Verwirklichung der durch den DKB herausgegebenen
Bewertungsvorschriften (Standard) für die unter Punkt 2 genannten
Vögel
3.6. Durchrührung der einheitlichen Kennzeichnung der unter Punkt
2
genannten Vögel.
3.7. Ausrichtung einer jährlichen Ausstellung mit Prämierung.
4,____Erwerb der Mitgliedschaft.
4.1 Die Mitgliedschaft kann jeder Züchter und Halter der unter
Punkt 2 genannten Vögel erwerben.
4.2. Nachdem der Vogelliebhaber sich während der
Mitgliederversamm-lung vorgestellt hat, stimmt diese über den
Beitritt
des oben genannten offen ab.
4.3. Bei einer Gegenstimme entscheidet der Vorstand nach
Anhörung
des Gegenstimmenden über die Aufnahme des Interessenten.
4.4. Bei mehr als einer Gegenstimme ist die Aufnahme
grundsätzlich nicht möglich.
4..5 Mitglieder sind zur Zahlung eines Monatsbeitrages
verpflichtet, des-sen Höhe durch die Mitgliederversammlung
festgesetzt
wird.
4.6. Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder ab 18 Jahren
beträgt
50,– DM.
5.____Verlust der Mitgliedschaft.
5.1. Austritt ist nach schriftlicher Abmeldung möglich,
mündlich
nur beim ersten Vorsitzenden.
5.2. Durch die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied
ausgeschlossen werden, welches gegen einen der nachfolgenden Punkte
verstößt:
die satzungsmäßigen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.
mit den Monatsbeiträgen, trotz schriftlicher Mahnung, drei Monate im
Rückstand ist,
eine Handlung begangen hat, die den DKB, eine seiner Gliederungen oder
eines der Mitglieder schädigt, ein unehrenhaftes Verhalten innerhalb
des Vereins zeigt, welches die kameradschaftliche Vereinstätigkeit
stört.
5.3. Bei Abwesenheit während des Beschlusses der
Mitgliederversamm-lung über den Ausschluss eines Mitgliedes wird
dieses
schriftlich benach-richtigt.
5.4. Der Anspruch des Vereins auf Zahlung rückständiger
Beiträge
und Erfüllung anderer Verpflichtungen wird durch den Ausschluss nicht
berührt.
6.____Beschlußfähigkeit.
6.1. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als
die Hälfte der aktiven Mitglieder anwesend ist. Für einen
Versammlungsbe-schluss gilt das Mehrheitsprinzip.
7. ____Vergabe der Vereinsnadeln.
7.1. Jedes aktive Mitglied erhält die einfache Vereinsnadel.
7.2. Die silberne Vereinsnadel erreicht man nach 15-jähriger
aktiver Mit-gliedschaft oder durch besondere Verdienste. Die
besonderen
Verdienste müssen schriftlich dem Vorsitzenden eingereicht werden.
Der
jeweilige Vorstand entscheidet über die Vergabe.
7.3. Die goldene Vereinsnadel erreicht das aktive Mitglied nach
25-jähriger Mitgliedschaft, oder einem Lebensalter von 70 Jahren bei
mindestens 15-jährigen Zugehörigkeit zum Verein oder durch
be-sondere
Verdienste. Die besonderen Verdienste müssen schriftlich dem
Vorsitzenden eingereicht werden. Der jeweilige Vorstand ent-scheidet
über die Vergabe.
8.____Ehrenmitgliedschaft.
8.1. Die Ehrenmitgliedschaft kann man mit dem 70. Lebensjahr bei
15-jähriger Vereinszugehörigkeit oder durch besondere Verdienste
erreichen. Die besonderen Verdienste müssen schriftlich dem
Vorsitzenden eingereicht werden. Der jeweilige Vorstand entscheidet
über die Vergabe.
9,____Pflichten der Mitglieder
9.1. Jedes Mitglied ist verpflichtet den Verein nach seinen
Möglichkeiten zu unterstützen.
9.2. Die Mitglieder, die mehr als 10 Vögel im Jahr gezüchtet
haben, sind verpflichtet, einen Kanarienhahn, einen Wellensittich, ein
Paar Exoten oder einen Betrag von 20,00 DM für die Verlosung zu
geben.
Die Vögel müssen im entsprechenden Zuchtjahr geboren sein.
9.3. Alle meldepflichtige Vögel sind vom Züchter ordnungsgemäß
anzu-melden.
10.____Geschäftsjahr.
10.1. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
11.____Jahreshauptversammlung.
11.1. Bis spätestens 4 Monate nach Beendigung des
Geschäftsjahres
ist eine Jahreshauptversammlung abzuhalten.
11.2. Feste Punkte der Jahreshauptversammlung sind:
1. Jahresbericht des Geschäftsführers,
2. Jahresbericht des Kassierers,
3. Bericht der Kassenprüfer,
4. Entlastung des Vorstandes,
5. Wahl des Vorstandes.
11.3. Der Vorstand wird auf ein Jahr gewählt.
12. ___Vorstand.
12.1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem
Geschäftsführer, dem Kassierer sowie den jeweiligen Vertretern.
Der Vorsitzende ist der gesetzlich

Erfolge

Datum Typ Beschreibung
09.11.2023LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten
Stämme Positurkanarien eines
Vereins mit 1108Punkte
09.12.2012LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten
Stämme Positurkanarien eines
Vereins mit 1101 Punkte

Vogelliebhaber Gladbeck – Scholven

Info

Vereins-Nr.:14
Sitz des Vereins:45964 Gladbeck
Homepage:www.vogelliebhaber-gladbeck-schoven.de
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Info-Text:
Liebe Vogelfreunde, wir, die Vogelliebhaber Gladbeck - Scholven, wünschen Euch eine gute Zucht!
Wir treffen uns jeden 1. Freitag im Monat um 19 Uhr
im " Hotel / Gasthof zur Erholung", Scheideweg 11,
in 45896 Gelsenkirchen - Scholven.

Das Hobby unserer Vereinsmitglieder ist das Züchten von Kanarien, Cardueliden (Waldvögel), außerdem werden die verschiedensten Mischlinge, Sittiche und Exoten gezüchtet.
Unser Ausstellungsort:
im Kleingartenverein Schachtanlage- Scholven e.V.
Mehringerstr. 21, 45896 Gelsenkirchen-Scholven

Jedes Jahr veranstalten wir eine interessante Vogelausstellung mit ca. 150 Vögeln und eine große Tombola. Wer sich für eine Vereinsmitgliedschaft bei uns interessiert, kann mir eine E-Mail schicken oder mich anrufen.

Chronik:
Bei der folgenden Chronic des Vereins Vogelliebhaber Gladbeck Scholven treten nur Namen langjähriger Mitglieder,bzw Mitglieder auf,die sich um unseren Verein verdient gemacht haben.Auf eine vollständige Auflistung der Namen habe ich verzichtet.

Chronic des Vereins Vogelliebhaber Gladbeck – Scholven
2.01.1976 :
Gründung des Vereins Vogelliebhaber Gladbeck – Scholven.
Gründungsmitglieder sind Dieter Warschun, Karlheinz Spriwalt, Willi
Materna und Werner Schliff
1.12.1978:
Hubert Koop tritt in den Verein.
6.01.1979:
Karlheinz auf‘m Kamp tritt in den Verein
2.01.1981:
Bernhard Rohmert tritt in den Verein
Nach 3 – maligem unentschuligtem Fehlen wird der langjährige Vorsitzende Dieter Warschun vom Verein ausgeschlossen. Es wird ein neuer Vorstand gewählt.1. Vorsitzender ist Felix Klenner.
2.Vorsitzender Hubert Koop.1.Schriftführer Karlheinz auf‘m Kamp.
1.Kassierer Felix Klenner.
In den folgenden Jahren unternimmt der Verein viele Ausflüge z.b. zum Vogelpark Walsrode.Es entwickelt sich ein Gemeinschaftsgeist der noch bis heute anhält.
15.05.1981:
Freddy Thamm tritt in den Verein.Freddy ist ein begeisteter Fahrradfahrer.Unter seiner Leitung werden jedes Jahr Fahrradtouren vom Verein unternommen.
5.12.1981:
Lothar Zebrowski tritt in den Verein
3.02.1984 :
Heinz Van Bürk tritt in den Verein .
4.01.1985 :
Heinz Grewe tritt in den Verein.
1.03.1985 :
Karl – Heinz Mrezar tritt in den Verein.
Jan. 1987 :
Heinz Van Bürk wird Deutscher Meister in Bocholt mit einer Kollektion
Dompfaffen.
5.10.1988 :
Heinz Lempert tritt in den Verein.
Jan. 1989 :
Heinz Van Bürk wird Deutscher Meister in Coesfeld mit einem Burgundergimpel.Außerdem noch mit einer Kollektion Bugundergimpel. Bernhard Rohmert wird Deutscher Meister mit einer Kollektion Mozambiquegirlitze.
Jan. 1990:
Bei der Deutschen Meisterschaft in Saarbrücken wird Heinz Van Bürk Deutscher Meister mit einer Kollektion Burgundergimpel.
4.05.1990:
Klaus Szpilyk tritt in den Verein.
Jan. 1991 :
Heinz Van Bürk wird 3 – mal Deutscher Meister in Mönchengladbach mit einem Bindenkreuzschnabel, einer Kollektion Burgundergimpel und einem Burgundergimpel Altvogel.
Jan. 1993 :
Heinz Grewe wird mit einer Kollektion Karmingimpel Deutscher Meister in Münster.
Okt. 1993 :
Unser Verein wird bester Verein bei der Stadtmeisterschaft Gladbeck.
Jan. 1994 :
Bernhard Rohmert wird Deutscher Meister in Mannheim mit einer Kollektion Rosengimpel.Außerdem mit einem Grünfink Einzelvogel.
1.04.1994 :
Heinz Van Bürk tritt aus den Verein. Er war in den letzten 4 Jahren nur noch passives Mitglied
Okt. 1994 :
Unser Verein wird bester Verein bei der Stadtmeisterschaft Gladbeck.
Okt. 1995 :
Unser Verein wird bester Verein bei der Stadtmeisterschaft Gladbeck
Jan. 1996 :
Heinz Grewe wird 3 mal Deutscher Meister in Ibbenbüren. Er züchtete eine Kollektion Chinagrünlinge, eine Kollektion Achat weiß dominant und eine Kollektion achat gelb intensiv. Bernhard Rohmert wird Deutscher Meister mit einer KollektionRosengimpel.
12.01.1996 :
Felix Klenner gibt sein Amt als 1. Vorsitzender auf. Durch Neuwahlen wird einstimmig Karl – Heinz Mrezar gewählt.
18.10.1996 :
Nach 18 Jahren tritt Hubert Koop aus den Verein.
Okt. 1996 :
Unser Verein wird bester Verein bei der Stadtmeisterschaft Gladbeck
Jan . 1997 : Heinz Grewe wird Deutscher Meister in Coesfeld mit einer Kollektion achat gelb intensiv.
Okt. 1997 :
Unser Verein wird bester Verein bei der Stadtmeisterschaft Gladbeck
Jan. 1998 :
Heinz Grewe wird Deutscher Meister in Ansbach mit einer Kollektion
Grünling Lutino
Okt. 1998 :
Unser Verein wird bester Verein bei der Stadtmeisterschaft Gladbeck
6.12.1999 :
Das langjährige Mitglied Felix Klenner stirbt im Alter von 62 Jahren.
Okt. 1999 :
Unser Verein wird bester Verein bei der Stadtmeisterschaft Gladbeck
Jan. 2000 : Heinz Grewe wird Deutscher Meister in Bad Salzuflen mit einer Kollektion Karmingimpel
Okt. 2001 :
Unser Verein wird bester Verein bei der Stadtmeisterschaft Gladbeck
Jan. 2001 :
Heinz Grewe wird 2 x Deutscher Meister in Ulm mit einer Kollektion Karmingimpel und einem Karmingimpel Einzelvogel.
Okt. 2001 :
Unser Verein wird bester Verein bei der Stadtmeisterschaft Gladbeck
Okt. 2002 :
Unser Verein wird bester Verein bei der Stadtmeisterschaft Gladbeck
Okt. 2003 :
Unser Verein bekommt vom Landesverbandsvorsitzenden Werner Derksen
eine Urkunde zum 25 jährigen Bestehen des Vereins.
Jan. 2004 :
Heinz Grewe wird 2 x Deutscher Meister in Münster mit einer Kollektion achat gelb intensiv und einem Karmingimpel Einzelvogel.
2008
gewannen sie den Sonderpokal des Landesverbandes mit 1091 Punkten für die drei besten CarduelidenstämmeCarduelidenstämme. Heinrich Grewe 3 x Deutschermeister 1. Platz DM mit Hausgimpel, 370 P.. 1. Plaz DM mit Hausgimpel 93 Punkte. 1. Platz DM mit Grünling achat 366 Punkte.
Jan. 2009 :
Heinz Grewe: Landesverband: 1. Platz C 05 364 Punkte, 1. Platz C 07
366 Punkte, 2. Platz C 09 361 Punkte,2. Platz Farbkan. gelb intensiv
366 Punkte, Deutschemeisterschaft 1. Platz mit Grünlingen achat 93
Punkte, 2. Platz mit Kanarien achat gelb intensiv 364 Punkte.
Jan. 2010 :
Heinz Grewe: Landesverband: 1. Platz C 07 366 P., 2. Platz C 05 361
P.
2. Platz C 09 363 P.,1. Platz C 09 92 P. ,1. Platz gelb intensiv 364
P.
1. Platz gelb achat int. 91 P., 3. Platz gelb schimmel 91 P. Deutsche Meisterschaft: 1. Platz achat gelb int. 362 P., 3. Platz acht gelb schimmel 361 P., 3. Platz Hausgimpel 357 P.
Jan. 2011 :
Heinz Grewe: Landesverband: 1. Platz achat gelb int. 368 P., 2. Platz gelb int. 364 P., 2. Platz gelb schimmel 90 P., 2. Platz Mex Karmingimpel 364 P., Deutsche Meisterschaft:2. Platz Hausgimpel 363
P.,
3. Platz Hausgimpel 361 P.
Jan. 2012 :
Heinz Grewe: Landesverband: 1. Platz Mex Karmingimpel 367 P., 2. Platz acht gelb intensiv 359 P., 2. Platz gelb intensiv 367 P. Rudolf Wiedemann Stamm 1. Platz Magellanz. x Kan. 369 P., Einzelvogel 1. Platz
Magellanz. x Kan. 93 P.,Michael Sdrenka 1. Platz Stamm gelb int. 368 P., Abdul Sharif Einzelvogel Stieglitz major 91 P., Deutsche Meisterschaft: Heinrich Grewe 2. Platz achat gelb schimmel 364 P., Abdul Sharif Stieglitz major 1. Platz 91 P., Rudolf Wiedemann 2. Platz Magellanz. x Kan. 92 P.

Mitglieder

Den Vorstand des Vereins bilden

FunktionNameStraßePlz / Ort[Details]
1.-VorsitzenderEilert, HeinzSchlenkestr. 5344575 Castrop-Rauxel[Details]
1.-KassiererKind, Karl-HeinzHaverkampstr. 745889 Gelsenkirchen,[Details]
BeisitzerWiedemann, RudolfButerweg 4645968 Gladbeck[Details]

Mitglieder

FunktionNameStraßePlz / Ort[Details]
MitgliedGrewe, HeinrichRedenstr. 345966 Gladbeck,[Details]
MitgliedMessing, LotharGrünstr. 245889 Gelsenkirchen[Details]
MitgliedRohmert, BernhardDorstenerstr. 6145966 Gladbeck[Details]
MitgliedRoters, JoachimCäcilienhöhe 16545657 Recklinghausen[Details]
MItgliedSievers, LeoWinkelstraße 42 a45768 Marl[Details]

Termine

Anstehende Termine des Vereins

DatumTyp / Veranstaltung
25.10. - 27.10.2024
Vogelausstellung-Vereinsmeisterschaft am
Freitag 25.10.2024, um 17:00 Uhr Eröffnung.
Sa. 26.10.2024, von 10:00 - 20:00 Uhr,
So. 27.10.2024, von 10:00 - 16:00 Uhr. Im "Kleingartenverein Schachtanlage Scholven e.V." Mehringstr. 21, 45896 Gelsenkirchen-Scholven.

Satzung

Vereinssatzung der Vogelliebhaber Gladbeck – Scholven
(Satzungsänderung vom 04. Januar 2019)
§1 Name und Zweck

1.Der Verein Vogelliebhaber Gladbeck-Scholven setzt es sich zur Aufgabe, die Züchtung von Farbkanarien, Positurkanarien, Waldvögeln, Mischlingen sowie Sittichen und Exoten zu pflegen.

§2 Der Vorstand

1. Der Vorstand setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen und zwar dem 1. Vorsitzenden, dem 1. Kassierer und dem 1. Schriftführer.

2. Zum erweiterten Vorstand gehören der 2. Vorsitzende, der 2. Kassierer und der 2. Schriftführer.

3. Vertreter des Vereins ist der 1. Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter.

4. Die Vorstandsmitglieder werden in der Generalversammlung jeweils auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl erfolgt durch Handzeichen; bei mehr als einem Vorschlag durch geheime Wahl. Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit muss die Wahl wiederholt werden.

5. Die Arbeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.

6. Der Sitz des Vereins ist Gladbeck / der Wohnsitz des 1. Vorsitzenden.

7. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 01.01. bis 31.12.

§3 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Ein neues Mitglied kann nur aufgenommen werden, wenn es persönlich erscheint.

2. Die Aufnahme erfolgt durch Mehrheitsbeschluss in Abwesenheit des Antragstellers.

3. Der Jahresbeitrag von 25,00 EURO ist bis zum 31. 3. des entsprechenden Kalenderjahres zu entrichten. Der DKB-Beitrag und der LV-Beitrag ist mit der ersten Ringbestellung zu bezahlen, spätestens bis 15.10. des Vorjahres.

§4 Pflichten der Vereinsmitglieder

1. Die Mitglieder haben die Aufgabe, die Versammlungen regelmäßig zu besuchen und am Vereinsleben rege Anteil zu nehmen.

2. Organe des Vereins: Der Vorstand, die Mitgliederversammlung.

3. Jedes Mitglied sollte bestrebt sein, seine Vögel in einem sauberen Zustand zu halten.

§5 Mitgliederversammlung

Jeden Monat soll eine Mitgliederversammlung stattfinden. Am Anfang eines Geschäftsjahres findet eine Generalversammlung statt. Diese hat folgende Aufgaben:

1. Geschäfts- und Kassenbericht über das zurückliegende Geschäftsjahr.

2. Wahl eines neuen Vorstandes. ( alle drei Jahre ).

3. Satzungsänderungen nur bei der Jahreshauptversammlung.

4. Terminfestlegung für Ausstellung und Prämierung.

5. Preisrichter sind zu bestimmen.

§6 Beschlüsse

Jede Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlussfähig. Jeder Beschluss gilt als angenommen, wenn er die Stimmenmehrheit hat. Beschlüsse, die revidiert werden, müssen 2/3 aller Stimmen haben. Vom Verein gefasste Beschlüsse können innerhalb von drei Monaten nicht geändert werden. Nur eine außerordentliche Versammlung ist berechtigt, die in der ordentlichen Versammlung gefassten Beschlüsse aufzuheben. Die Mitglieder müssen zur außerordentlichen Versammlung eingeladen werden.

§7 Gäste

Die Einführung von Gästen in die Versammlung ist gestattet, jedoch nur nach vorheriger Absprache mit den anwesenden Mitgliedern.

§8 Prämierung

An der Prämierung können alle Mitglieder mit ihren Vögeln teilnehmen, wenn sie unter §3 PKT. 3 ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein getätigt haben. ( Beitragsleistungen für das laufende Geschäftsjahr ). Die Ausstellungsrichtlinien werden im Protokoll niedergeschrieben. Jedes Mitglied hat die Pflicht, in sauberen Ausstellungskäfigen einzuliefern und zur Schau zu stellen. Zur Ausstellung kommen nur Vögel, die vom Züchter selbst gezogen wurden. Bei Zuwiderhandlung wird der Titel aberkannt.

§9 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, der dem Vorsitzenden schriftlich oder in der Mitgliederversammlung öffentlich bekannt gegeben wird. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an den Verein.

2. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vereins ausgeschlossen werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. ( Veruntreuung, dreimal unentschuldig fehlen hintereinander an den Versammlungen )

3. Mit Beschluss über den Ausschluss gilt die Mitgliedschaft als beendet.

§10 Auflösung

1. Eine Auflösung des Vereins kann, solange noch vier Mitglieder vorhanden sind, nicht stattfinden. Ist die Mitgliederzahl unter vier beschließen diese über das Vereinsvermögen.

2. Sollten sich Mitglieder vom Verein trennen, so haben diese keinen Anteil bzw. Anrecht auf das Vereinsvermögen. Mit der Mitgliedschaft erkennt jedes Vereinsmitglied die Satzung an.

Gladbeck, 31.01.2019

 

Erfolge

Datum Typ Beschreibung
01.12.2018LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten
Stämme Positurkanarien eines
Vereins mit 1098 Punkte
10.12.2016LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten
Stämme Positurkanarien eines
Vereins mit 1100 Punkte
10.12.2016Landesverbandsschau
Sonderpokal für die 10 Besten
Exoten eines Vereins mit 862 Punkte
13.12.2008LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten
Stämme Cardueliden eines Vereins mit 1091 Punkte

Vogelzuchtverein Farbenfreunde 70 Borken e.V.

Info

Vereins-Nr.:9
Sitz des Vereins:46325 Borken
Homepage:
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Info-Text:Vereinsversammlungen finden jeden zweiten Donnerstag im Monat um 19.30 Uhr im "Haus Fliederbusch" Hohe Ostr. 20 in 46325 Borken statt.

Mitglieder

Den Vorstand des Vereins bilden

FunktionNameStraßePlz / Ort[Details]
1. VorsitzenderPaß, ThomasBocholter Str. 5146325 Borken[Details]
2. Vorsitzender Böminghaus, DetlefLangenkamp 4646325 Borken[Details]
Kassierer und RingwartBenson, RainerAm Krankenhaus 448734 Reken[Details]
SchriftführerKuhlmann, JürgenIm Bree 1346325 Borken[Details]

Mitglieder

FunktionNameStraßePlz / Ort[Details]
EhrenmitgliedElsbeck, JosefGrüssauer Str. 646325 Borken[Details]
MitgliedHenseleit, MelanieVelener Str. 3246342 Velen[Details]
MitgliedKlenner, ChristianFriesenstr. 2046359 Heiden[Details]
MitgliedKosthorst, DieterAhauserstr. 4846325 Borken[Details]
EhrenmitgliedPass, LudwigZeisigweg 1146325 Borken[Details]
MitgliedRottstegge, LeoWakelkamp 3346325 Borken[Details]
MitgliedTelaar, BernhardSeekenstegge 2346342 Velen[Details]
MitgliedWewers, HeinerKreutzberg 1146325 Borken[Details]

Termine

Anstehende Termine des Vereins

DatumTyp / Veranstaltung
26.10. - 27.10.2024Vereinsschau am
Sa. 26.10.2024 von 11:00 -18:00 Uhr und am
So. 27.10.2024 von 10:00 - 17:00 Uhr,
in der Sporthalle Roncalli-Schule, Borkenwirther Str. 31, 46325 Borken-Weseke
16.11. - 17.11.2019Vereinsschau am
Sa. 25.11.2023 von 10:00 -18:00 Uhr und am
So. 26.11.2023 von 10:00 - 17:00 Uhr,
im Gartenbau Ebbing-Lohaus, borkener Straße 29, 46359 Heiden
16.11. - 17.11.2019Vereinsschau am
Sa. 16.11.2019 von 10:00 -18:00 Uhr und am
So. 17.11.2019 von 10:00 - 17:00 Uhr,
in der Aula des Gymnasium Remigianum,
Josefstraße 6, 46325 Borken

Satzung

Statuten

§ 1 Zweck der Vereinigung ist, die Farb- und Gestaltskanarien-, die
Cardueliden- und die Exotenzucht zu betreiben und auf ein hohes Niveau
zu bringen.

§ 2 Aktives Mitglied kann werden, wer die im § 1 genannten
Voraussetzungen erfüllt.
passives Mitglied kann werden, wer sich aktiv zum Wohle des Vereins
betätigt oder diesen fördert.

§ 3 Einmal im Monat ist Versammlung, zu der die aktiven Mitglieder
erscheinen sollten. Ansonstn gelten die Bestimmungen des DKB und die
erweiterten Vereinsstatuten.

§ 4 Der Mitgliederbeitrag, der im Voraus zu entrichten ist, beträgt
pro
Jahr 20,00 Euro.
Als Aufnahmegebühr sind 10,00 Euro zu zahlen.

$ 5 Bei Austritt aus dem Verein hat das ausscheidende Mitglied
keinerlei Ansprüche aus dem Vereinsvermögen.

§ 6 Einmal im Jahr findet die Generalversammlung im Vereinslokal
statt.
Änderungswünsche der Satzung sind eine Woche vorher dem
Vereinsvorsitzenden schriftlich einzureichen.

Stand April 2004

Erfolge

Datum Typ Beschreibung
09.11.2023Landesverbandsschau
Sonderpokal für die 3 Besten Stämme Cardueliden eines
Vereins mit 1108 Punkte
01.12.2022Landesverbandsschau
Sonderpokal für die 3 Besten Stämme Positurkanarien eines
Vereins mit 1096 Punkte
21.11.2019Landesverbandsschau
Sonderpokal für die 10 Besten Exoten eines
Vereins mit 885 Punkte
21.11.2019Landesverbandsschau
Sonderpokal für die 3 Besten Stämme Cardueliden eines
Vereins mit 1099 Punkte
01.12.2018Landesverbandsschau
Sonderpokal für die 3 Besten Stämme Cardueliden eines
Vereins mit 1099 Punkte
09.12.2017Landesverbandsschau
Sonderpokal für die 3 Besten Stämme Positurkanarien eines
Vereins mit 1105 Punkte
10.12.2016Landesverbandsschau
Sonderpokal für die 3 Besten
Stämme Cardueliden eines
Vereins mit 1101 Punkte
13.12.2014Landesverbandsschau
Sonderpokal für die 10 Besten Exoten eines Vereins mit 880 Punkte
07.12.2013Landesverbandsschau
Sonderpokal für die 10 Besten Exoten eines Vereins mit 865 Punkte
09.12.2012Landesverbandsschau
Sonderpokal für die 3 Besten
Stämme Cardueliden eines
Vereins mit 1101 Punkte
03.12.2011Landesverbandsschau
Sonderpokal für die 3 Besten
Stämme Cardueliden eines Vereins mit 1091 Punkte
12.12.2010Landesverbandsschau
Sonderpokal für die 3 Besten
Stämme Cardueliden eines Vereins mit 1103 Punkte
21.11.2009Landesverbandsschau
Sonderpokal für die 3 Besten
Stämme Cardueliden eines Vereins mit 1095 Punkte
13.12.2008Landesverbandsschau
Sonderpokal für die 3 Besten
Stämme Cardueliden eines Vereins mit 1091 Punkte
08.12.2007Landesverbandsschau
Sonderpokal für die 3 Besten
Stämme Cardueliden eines Vereins mit 1107 Punkte
14.12.2002Landesverbandsschau
Sonderpokal für die 3 Besten
Stämme Cardueliden eines Vereins

Farbkanarien und Naturfreunde Bocholt

Info

Vereins-Nr.:02
Sitz des Vereins:46397 Bocholt
Homepage:Keine Homepage vorhanden
Banner / Grafik:Farbkanarien und Naturfreunde Bocholt
Info-Text:Am 09. April 1960 wurde der Verein unter den Namen "Farbkanarien- und Naturfreunde Bocholt " gegründet. Das Hobby der Vereinsmitglieder ist das Züchten von Kanarien, Cardueliden (Waldvögel), Mischlinge, Sittiche und Exoten. Außerdem möge jedes Mitglied mit dem Bau von Nistkästen und Futterhäuschen zum Naturschutz und zur Pflege beitragen.
Der Verein war 1962 Gründungsmitglied des Landesverbandes 28 Westmünsterlandverband im DKB.
Jedes Jahr, am ersten Wochenende im November, veranstalten wir eine Vogelausstellung.

Der Verein war mehrmals Ausrichter der Landesverbandschau Westmünsterland.
Er war Mitglied der Ausrichtergemeinschaft (3 Bocholter Vogelvereine) die vom 19. Januar bis zum 5. Februar 1978 die Weltmeisterschaft auf dem Gelände des Euregiogymnasiums Bocholt ausrichteten.

Jeden ersten Sonntag im Monat findet eine Zusammenkunft der Mitglieder im Vereinslokal statt.
Natürlich kommt auch die Geselligkeit im Verein nicht zu kurz und nimmt einen besonderen Platz ein.
Wer sich für eine Vereinsmitgliedschaft bei uns interessiert, ist immer herzlich willkommen und kann sich gerne melden.

Mitglieder

Den Vorstand des Vereins bilden

Funktion NameStraßePlz / Ort[Details]
1.-Vorsitzender Schreur, GünterYorkstr. 6146397 Bocholt[ Details ]
Schriftfuehrer u. Ehrenmitglied Beckmann, JosefSeeheidestraße 30 b46395 Bocholt[ Details ]
Kassiererin und Ringwartin Heßling, AnneSonnenscheinstr. 30 b46395 Bocholt[ Details ]

 

Mitglieder

FunktionNameStraßePlz / Ort[Details]
MitgliedBaks, JohannGrosse Allee 2246397 Bocholt[ Details ]
EhrenmitgliedBüdding, GerhardOp de Haare 1446397 Bocholt[ Details]
MitgliedBuss, PaulMichael-Sailer-Str.4246399 Bocholt[ Details ]
MitgliedButtermann, GregorPostweg 646499 Hamminkeln[ Details ]
MitgliedKoester, BrunoAlleestr. 646419 Isselburg[ Details ]
MitgliedTekaat, HeinzSpolerstr. 2046414 Rhede[ Details ]
MitgliedWinter, BerndSeeheidestr. 1 b46395 Bocholt[ Details ]

Termine

Anstehende Termine des Vereins

DatumTyp / Veranstaltung
02.11. - 03.11.2024Vereinsschau am
Sa. 02.11.2024 von 10:00 - 18:00 Uhr und
So. 03.11.2024 von 10:00 - 17:00 Uhr,
Heimathaus in Bocholt-Mussum, Am Marienplatz 1, 46395 Bocholt
28.10. - 29.10.2023Vereinsschau am
Sa. 31.10.2020 von 10:00 - 18:00 Uhr und
So. 01.11.2020 von 10:00 - 17:00 Uhr,
Heimathaus in Bocholt-Mussum, Am Marienplatz 1, 46395 Bocholt
31.10. - 01.11.2020Vereinsschau am
Sa. 31.10.2020 von 10:00 - 18:00 Uhr und
So. 01.11.2020 von 10:00 - 17:00 Uhr,
Heimathaus in Bocholt-Mussum, Am Marienplatz 1, 46395 Bocholt
VergangeneTermine
02.11. - 03.11.2019Vereinsschau am
Sa. 02.11.2019 von 10:00 - 18:00 Uhr und
So. 03.11.2019 von 10:00 - 17:00 Uhr,
Heimathaus in Bocholt-Mussum, Am Marienplatz 1, 46395 Bocholt
05.05.2019Vereinsversammlung
02.06.2019kostenlose Informationsveranstaltung für alle Vogelzüchter,Vogelliebhaber u. Gäste um 10.30 Uhr im "Gasthof Wissing Flinzenberg", Barloer Ringstr. 48, 46395 Bocholt,
Zum Thema:
1. der Stieglitz u. seine zur Zeit gültigen Mutationen,
2. Zeisige allgemein, intensive u. Schimmel Federn bei Cardueliden
Referent ist Franz-Josef Dresen.
Bekannt als Preisrichter u. Vogelexperte.
13.07.2019Sommerfest bei der Fam. Tekaat

Satzung

Vereinssatzung der Farbkanarien und Naturfreunde Bocholt
(ersetzt die Vereinssatzung vom 01.04.1978)

§ 1 Name
Der Verein führt den Namen ”Farbkanarien und Naturfreunde Bocholt”.
§ 2 Der Verein hat seinen Sitz in Bocholt und soll keine Rechtsfähigkeit erwerben.
§ 3 Zweck und Ziele des Vereins:
1.) Der Verein ist auf einer Grundlage und Arbeitsgemeinschaft von
Züchtern aufgebaut, welche sich mit der Zucht von Farbkanarien, Positurkanarien, Mischlingen, Cardueliden (Waldvögel), Europäer sowie Sittichen und Exoten befassen.
2.) Die Förderung der Zucht und Aufzucht der in § 3 Abs. l
aufgeführten Vögel und deren Veredelung in Bezug auf Farbe und Gestalt.
3.) Die Belehrung der Mitglieder durch Wort, Schrift und Bild.
4.) Die Durchführung einer einheitlichen Kennzeichnung der Vögel durch
einen geschlossenen Fußring. Das Aufziehen fremder Fußringe ist Betrug
und wird durch Ausschluß aus der Züchtergemeinschaft geahndet.
5.) Veranstaltungen, Prämierungen und Abhaltung von Aufstellungen.
6.) Alle politischen und konfessionellen Erörterungen und Bestrebungen,
sowie Stellungnahmen zu den öffentlichen Wahlen sind innerhalb der
Vereinsversammlung nicht gestattet.
§ 5 Es ist eine Ehrenpflicht aller Vereinsmitglieder, ihre Vögel in
einem sauberen und gepflegten Zustand zu halten.
$ 6 Beiträge
Die höhe des Mitgliedsbeitrags ist aus dem Protokoll zu entnehmen.
Der Mitgliedsbeitrag sowie der LV-Beitrag und der DKB-Beitrag ist mit der ersten Ringbestellung zu bezahlen, spätestens bis zum 15.11. des Vorjahres, und
ist eine Bringschuld. Andernfalls erlischt die Mitgliedschaft.

§ 7 Mitgliedschaft
1.) Ein neues Mitglied kann nur aufgenommen werden, wenn es persönlich erscheint.

§ 8 Der Vorstand
1.) Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
erster Vorsitzender
stellvertender Vorsitzender
Protokollführer
Schriftführer
Kassierer
2.) Die Vorstandsmitglieder werden in der Generalversammlung jeweils auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl erfolgt durch Handzeichen; bei mehr als einem Vorschlag durch geheime Wahl.
Stimmenmehrheit entscheidet.
Bei Stimmengleichheit muß die Wahl wiederholt werden.
3.) Die Arbeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
4.) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 01.01. bis 31.12.

§ 9 Verwaltung
1.) Die Verwaltung des Vereins erfolgt auf demokratischer Grundlage, unter Berücksichtigung der durch Mehrheitsbeschluß gefaßter Beschlüsse einer ordnungsgemäß einberufenen Versammlung.
2.) Der Protokollführer hat von jeder Versammlung eine Niederschrift anzufertigen, die vom 1. Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterschreiben ist.
3.) Der Kassierer hat im Laufe des Geschäftsjahres alle Ein- und Ausgaben in das Kassenbuch genau nach Datum geordnet, sofort einzutragen. Sämtliche Buchungen sind durch Belege (Rechnungen usw.) zu beweisen.
Die Kasse wird auf jeder Generalversammlung durch zwei Kassenprüfer geprüft.
4.) Die Kassenprüfer dürfen jedoch nicht dem Vorstand angehören.

§ 10 Mitgliederversammlung
Jeden Monat soll eine Mitgliederversammlung stattfinden.
Am Anfang eines Geschäftsjahres wird vom 1. Vorsitzenden eine Generalversammlung einberufen. Die Einberufung hat schriftlich zu erfolgen und hat folgende Aufgaben.
1. Geschäfts- und Kassenbericht über das zurückliegende Geschäftsjahr.
2. Auf der Hauptversammlung finden die Neuwahlen statt.
3. Satzungsänderungen nur bei der Jahreshauptversammlung.
4. Terminbekanntgabe für Ausstellung und Prämierung.

§11 Beschlüsse
Jede Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlussfähig. Jeder Beschluss gilt als angenommen, wenn er die Stimmenmehrheit hat. Nur eine außerordentliche Versammlung ist berechtigt, die in der ordentlichen Versammlung gefassten Beschlüsse aufzuheben. Die Mitglieder müssen zur außerordentlichen Versammlung eingeladen werden.

§12 Prämierung
An der Prämierung können alle Mitglieder mit ihren Vögeln teilnehmen, wenn sie unter §6 ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein getätigt haben. ( Beitragsleistungen für das laufende Geschäftsjahr ).
Jedes Mitglied hat die Pflicht, in sauberen Ausstellungskäfigen einzuliefern und zur Schau zu stellen.
Zur Ausstellung kommen nur Vögel, die vom Züchter selbst gezogen wurden.
Bei Zuwiderhandlung wird der Titel aberkannt.

§13 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, der dem Vorsitzenden schriftlich oder in der Mitgliederversammlung öffentlich bekannt gegeben wird. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein.
2. Ein Mitglied kann auch, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, durch Beschluss auf der Generalversammlung oder einer Außerordentlichen Versammlung, aus dem Verein ausgeschlossen werden.
3. Gründe für einen Ausschluss können sein:
– unehrenhaftes Verhalten, ( z. B. Vogeldiebstahl)
– Zuwiderhandlungen gegen die Satzung und Beschlüsse des Verein.
4. Mit Beschluss über den Ausschluss gilt die Mitgliedschaft als beendet.

§ 14 Anschaffungen
Alle Anschaffungen welche von Verein gemacht werden, bleiben Eigentum
des Vereins. Beschädigungen an Vereinseigentum müssen ersetzt werden.

§ 15 Der Verein kann durch Beschluß der Mitglieder aufgelöst werden. Zur Gültigkeit eines solchen Beschlusses sind jedoch 75% der Stimmen aller Mitglieder erforderlich. Im Falle einerAuflösung ist das Vermögen an alle Mitglieder nach Anzahl der Mitgliedsjahre aufzuteilen

Bocholt den 07.03.2020

Der Vorstand

1.Vorsitzender    1. Schriftführer
Buß                     Beckmann

Erfolge

Datum Typ Beschreibung
21.11.2019LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Positurkanarien eines Vereins mit 1099 Punkte
09.12.2017LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Mischlinge eines Vereins mit 1083 Punkte
09.12.2017LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Cardueliden eines Vereins mit 1102 Punkte
12.12.2015LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Positurkanarien eines Vereins mit 1097 Punkte
12.12.2015LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Cardueliden eines Vereins mit 1096 Punkte
13.12.2014LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Mischlinge eines Vereins mit 1074 Punkte
13.12.2014LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Cardueliden eines Vereins mit 1084 Punkte
09.12.2012LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Mischlinge eines Vereins mit 1079 Punkte
12.04.2004LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Cardueliden eines Vereins mit 1072 Punkte