Westmünsterlandverband

Landesverband 028 im Deutscher Kanarien- und Vogelzüchter-Bund e.V. (DKB)

Farbkanarien und Naturfreunde Bocholt

Info

Vereins-Nr.:02
Sitz des Vereins:46397 Bocholt
Homepage:Keine Homepage vorhanden
Banner / Grafik:Farbkanarien und Naturfreunde Bocholt
Info-Text:Am 09. April 1960 wurde der Verein unter den Namen "Farbkanarien- und Naturfreunde Bocholt " gegründet. Das Hobby der Vereinsmitglieder ist das Züchten von Kanarien, Cardueliden (Waldvögel), Mischlinge, Sittiche und Exoten. Außerdem möge jedes Mitglied mit dem Bau von Nistkästen und Futterhäuschen zum Naturschutz und zur Pflege beitragen.
Der Verein war 1962 Gründungsmitglied des Landesverbandes 28 Westmünsterlandverband im DKB.
Jedes Jahr, am ersten Wochenende im November, veranstalten wir eine Vogelausstellung.

Der Verein war mehrmals Ausrichter der Landesverbandschau Westmünsterland.
Er war Mitglied der Ausrichtergemeinschaft (3 Bocholter Vogelvereine) die vom 19. Januar bis zum 5. Februar 1978 die Weltmeisterschaft auf dem Gelände des Euregiogymnasiums Bocholt ausrichteten.

Jeden ersten Sonntag im Monat findet eine Zusammenkunft der Mitglieder im Vereinslokal statt.
Natürlich kommt auch die Geselligkeit im Verein nicht zu kurz und nimmt einen besonderen Platz ein.
Wer sich für eine Vereinsmitgliedschaft bei uns interessiert, ist immer herzlich willkommen und kann sich gerne melden.

Mitglieder

Den Vorstand des Vereins bilden

Funktion NameStraßePlz / Ort[Details]
1.-Vorsitzender Schreur, GünterYorkstr. 6146397 Bocholt[ Details ]
Schriftfuehrer u. Ehrenmitglied Beckmann, JosefSeeheidestraße 30 b46395 Bocholt[ Details ]
Kassiererin und Ringwartin Heßling, AnneSonnenscheinstr. 30 b46395 Bocholt[ Details ]

 

Mitglieder

FunktionNameStraßePlz / Ort[Details]
MitgliedBaks, JohannGrosse Allee 2246397 Bocholt[ Details ]
EhrenmitgliedBüdding, GerhardOp de Haare 1446397 Bocholt[ Details]
MitgliedBuss, PaulMichael-Sailer-Str.4246399 Bocholt[ Details ]
MitgliedButtermann, GregorPostweg 646499 Hamminkeln[ Details ]
MitgliedKoester, BrunoAlleestr. 646419 Isselburg[ Details ]
MitgliedTekaat, HeinzSpolerstr. 2046414 Rhede[ Details ]
MitgliedWinter, BerndSeeheidestr. 1 b46395 Bocholt[ Details ]

Termine

Anstehende Termine des Vereins

DatumTyp / Veranstaltung
02.11. - 03.11.2024Vereinsschau am
Sa. 02.11.2024 von 10:00 - 18:00 Uhr und
So. 03.11.2024 von 10:00 - 17:00 Uhr,
Heimathaus in Bocholt-Mussum, Am Marienplatz 1, 46395 Bocholt
28.10. - 29.10.2023Vereinsschau am
Sa. 31.10.2020 von 10:00 - 18:00 Uhr und
So. 01.11.2020 von 10:00 - 17:00 Uhr,
Heimathaus in Bocholt-Mussum, Am Marienplatz 1, 46395 Bocholt
31.10. - 01.11.2020Vereinsschau am
Sa. 31.10.2020 von 10:00 - 18:00 Uhr und
So. 01.11.2020 von 10:00 - 17:00 Uhr,
Heimathaus in Bocholt-Mussum, Am Marienplatz 1, 46395 Bocholt
VergangeneTermine
02.11. - 03.11.2019Vereinsschau am
Sa. 02.11.2019 von 10:00 - 18:00 Uhr und
So. 03.11.2019 von 10:00 - 17:00 Uhr,
Heimathaus in Bocholt-Mussum, Am Marienplatz 1, 46395 Bocholt
05.05.2019Vereinsversammlung
02.06.2019kostenlose Informationsveranstaltung für alle Vogelzüchter,Vogelliebhaber u. Gäste um 10.30 Uhr im "Gasthof Wissing Flinzenberg", Barloer Ringstr. 48, 46395 Bocholt,
Zum Thema:
1. der Stieglitz u. seine zur Zeit gültigen Mutationen,
2. Zeisige allgemein, intensive u. Schimmel Federn bei Cardueliden
Referent ist Franz-Josef Dresen.
Bekannt als Preisrichter u. Vogelexperte.
13.07.2019Sommerfest bei der Fam. Tekaat

Satzung

Vereinssatzung der Farbkanarien und Naturfreunde Bocholt
(ersetzt die Vereinssatzung vom 01.04.1978)

§ 1 Name
Der Verein führt den Namen ”Farbkanarien und Naturfreunde Bocholt”.
§ 2 Der Verein hat seinen Sitz in Bocholt und soll keine Rechtsfähigkeit erwerben.
§ 3 Zweck und Ziele des Vereins:
1.) Der Verein ist auf einer Grundlage und Arbeitsgemeinschaft von
Züchtern aufgebaut, welche sich mit der Zucht von Farbkanarien, Positurkanarien, Mischlingen, Cardueliden (Waldvögel), Europäer sowie Sittichen und Exoten befassen.
2.) Die Förderung der Zucht und Aufzucht der in § 3 Abs. l
aufgeführten Vögel und deren Veredelung in Bezug auf Farbe und Gestalt.
3.) Die Belehrung der Mitglieder durch Wort, Schrift und Bild.
4.) Die Durchführung einer einheitlichen Kennzeichnung der Vögel durch
einen geschlossenen Fußring. Das Aufziehen fremder Fußringe ist Betrug
und wird durch Ausschluß aus der Züchtergemeinschaft geahndet.
5.) Veranstaltungen, Prämierungen und Abhaltung von Aufstellungen.
6.) Alle politischen und konfessionellen Erörterungen und Bestrebungen,
sowie Stellungnahmen zu den öffentlichen Wahlen sind innerhalb der
Vereinsversammlung nicht gestattet.
§ 5 Es ist eine Ehrenpflicht aller Vereinsmitglieder, ihre Vögel in
einem sauberen und gepflegten Zustand zu halten.
$ 6 Beiträge
Die höhe des Mitgliedsbeitrags ist aus dem Protokoll zu entnehmen.
Der Mitgliedsbeitrag sowie der LV-Beitrag und der DKB-Beitrag ist mit der ersten Ringbestellung zu bezahlen, spätestens bis zum 15.11. des Vorjahres, und
ist eine Bringschuld. Andernfalls erlischt die Mitgliedschaft.

§ 7 Mitgliedschaft
1.) Ein neues Mitglied kann nur aufgenommen werden, wenn es persönlich erscheint.

§ 8 Der Vorstand
1.) Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
erster Vorsitzender
stellvertender Vorsitzender
Protokollführer
Schriftführer
Kassierer
2.) Die Vorstandsmitglieder werden in der Generalversammlung jeweils auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl erfolgt durch Handzeichen; bei mehr als einem Vorschlag durch geheime Wahl.
Stimmenmehrheit entscheidet.
Bei Stimmengleichheit muß die Wahl wiederholt werden.
3.) Die Arbeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
4.) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 01.01. bis 31.12.

§ 9 Verwaltung
1.) Die Verwaltung des Vereins erfolgt auf demokratischer Grundlage, unter Berücksichtigung der durch Mehrheitsbeschluß gefaßter Beschlüsse einer ordnungsgemäß einberufenen Versammlung.
2.) Der Protokollführer hat von jeder Versammlung eine Niederschrift anzufertigen, die vom 1. Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterschreiben ist.
3.) Der Kassierer hat im Laufe des Geschäftsjahres alle Ein- und Ausgaben in das Kassenbuch genau nach Datum geordnet, sofort einzutragen. Sämtliche Buchungen sind durch Belege (Rechnungen usw.) zu beweisen.
Die Kasse wird auf jeder Generalversammlung durch zwei Kassenprüfer geprüft.
4.) Die Kassenprüfer dürfen jedoch nicht dem Vorstand angehören.

§ 10 Mitgliederversammlung
Jeden Monat soll eine Mitgliederversammlung stattfinden.
Am Anfang eines Geschäftsjahres wird vom 1. Vorsitzenden eine Generalversammlung einberufen. Die Einberufung hat schriftlich zu erfolgen und hat folgende Aufgaben.
1. Geschäfts- und Kassenbericht über das zurückliegende Geschäftsjahr.
2. Auf der Hauptversammlung finden die Neuwahlen statt.
3. Satzungsänderungen nur bei der Jahreshauptversammlung.
4. Terminbekanntgabe für Ausstellung und Prämierung.

§11 Beschlüsse
Jede Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlussfähig. Jeder Beschluss gilt als angenommen, wenn er die Stimmenmehrheit hat. Nur eine außerordentliche Versammlung ist berechtigt, die in der ordentlichen Versammlung gefassten Beschlüsse aufzuheben. Die Mitglieder müssen zur außerordentlichen Versammlung eingeladen werden.

§12 Prämierung
An der Prämierung können alle Mitglieder mit ihren Vögeln teilnehmen, wenn sie unter §6 ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein getätigt haben. ( Beitragsleistungen für das laufende Geschäftsjahr ).
Jedes Mitglied hat die Pflicht, in sauberen Ausstellungskäfigen einzuliefern und zur Schau zu stellen.
Zur Ausstellung kommen nur Vögel, die vom Züchter selbst gezogen wurden.
Bei Zuwiderhandlung wird der Titel aberkannt.

§13 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, der dem Vorsitzenden schriftlich oder in der Mitgliederversammlung öffentlich bekannt gegeben wird. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein.
2. Ein Mitglied kann auch, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, durch Beschluss auf der Generalversammlung oder einer Außerordentlichen Versammlung, aus dem Verein ausgeschlossen werden.
3. Gründe für einen Ausschluss können sein:
– unehrenhaftes Verhalten, ( z. B. Vogeldiebstahl)
– Zuwiderhandlungen gegen die Satzung und Beschlüsse des Verein.
4. Mit Beschluss über den Ausschluss gilt die Mitgliedschaft als beendet.

§ 14 Anschaffungen
Alle Anschaffungen welche von Verein gemacht werden, bleiben Eigentum
des Vereins. Beschädigungen an Vereinseigentum müssen ersetzt werden.

§ 15 Der Verein kann durch Beschluß der Mitglieder aufgelöst werden. Zur Gültigkeit eines solchen Beschlusses sind jedoch 75% der Stimmen aller Mitglieder erforderlich. Im Falle einerAuflösung ist das Vermögen an alle Mitglieder nach Anzahl der Mitgliedsjahre aufzuteilen

Bocholt den 07.03.2020

Der Vorstand

1.Vorsitzender    1. Schriftführer
Buß                     Beckmann

Erfolge

Datum Typ Beschreibung
21.11.2019LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Positurkanarien eines Vereins mit 1099 Punkte
09.12.2017LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Mischlinge eines Vereins mit 1083 Punkte
09.12.2017LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Cardueliden eines Vereins mit 1102 Punkte
12.12.2015LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Positurkanarien eines Vereins mit 1097 Punkte
12.12.2015LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Cardueliden eines Vereins mit 1096 Punkte
13.12.2014LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Mischlinge eines Vereins mit 1074 Punkte
13.12.2014LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Cardueliden eines Vereins mit 1084 Punkte
09.12.2012LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Mischlinge eines Vereins mit 1079 Punkte
12.04.2004LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Cardueliden eines Vereins mit 1072 Punkte