Vogelfreunde Oberhausen
Info
Vereins-Nr.: | 26 |
Sitz des Vereins: | 46149 Oberhausen |
Homepage: | Keine Homepage vorhanden |
Banner / Grafik: | Kein Banner vorhanden |
Info-Text: | Vereinsversammlung ist an jedem 2. Freitag im Monat um 20.00 Uhr in der Gaststätte " Haus Matecki " Einbleckstr.59, 46117 Oberhausen Allgemeine Schaurichtlinien der Vogelfreunde Oberhausen l. Anmeldung zur Schau Bei der Oktober-Versammlung soll die Anzahl der Ausstellungsvögel mitgeteilt werden. Ausgabe der Käfignummern erfolgt bei Einlieferung. Das Standgeld ist in Höhe von pauschal 10,00 € bei Einlieferung zu entrichten. Fremdaussteller zahlen pro Vogel 1,50 € bei der Anmeldung. 2. Einlieferung zur Schau Bei Einlieferung müssen die jeweiligen Ringnummern auf dem erhaltenen Anmeldeformular eingetragen werden. 3. Rosetten Rosetten werden nur an Klassensieger und „ Beste Vögel der Schau" ausgegeben. Das gleiche gilt auch für Kollektionen (Klassensieger und ,Beste Kollektion der Schau"). 4. Verleih von Urkunden, Medaillen und Pokalen für Einzelvögel und Kollektionen Urkunden werden nur in Verbindung mit Medaillen bzw. Pokalen vergeben. Klassensieger (nur bei vollständigen Klassen, d.h. : bei Einzelvögeln mind. 7 Vögel von 2 Ausstellern), bei Kollektionen ( mind. 3 Stämme von 2 Ausstellern ) erhalten eine Urkunde und eine Medaille. Pokale werden nur mit Urkunde für „beste Vögel" bzw. „Kollektion der Schau" verliehen. ( Bester Lipochom, Melanin, Klein-Positur, große Positur. Beste Vögel ( Kollektionen) der Schau brauchen nicht der Klassenvollständigkeit zu unterliegen, müssen jedoch in Konkurrenz stehen. 5. Stadtehrenpreis gleich Vereinsmeister Der Stadtehrenpreis wird an denjenigen verliehen, der mit 5 Vögeln (auch aus Kollektion) die meisten Punkte erzielt. 6. Wanderpokale Wanderpokale gehen in Eigentum über, wenn sie 5 mal vom selben Aussteller errungen wurden bzw. wenn sie 3 mal in Folge errungen wurden. Diese Schaurichtlinie ist in den Versammlungen laut Mehrheitsabstimmungen festgelegt worden. Oberhausen im März 2003 Neufassung und Änderung beschlossen zu Oberhausen am 14. März 2003. I. Vorsitzender 2. Vorsitzender |
Mitglieder
Den Vorstand des Vereins bilden
Funktion | Name | Straße | Plz / Ort | [Details] |
---|---|---|---|---|
1. Vorsitzender und Kassierer | Porcher, Hans-Peter | Herderstr. 143 | 46045 Oberhausen | [Details] |
2. Vorsitzender | Markota, Zoran | Christinenstr. 23 | 46145 Oberhausen | [Details] |
Mitglieder
Funktion | Name | Straße | Plz / Ort | [Details] |
---|---|---|---|---|
Mitglied | Boekhoff, Karl-Heinz | Mülheimerstr. 396 | 46045 Oberhausen | [Details] |
Mitglied | Fuchs, Wilfried | Ulmenstr. 107 | 46049 Oberhausen | [Details] |
Mitglied | Heiber, Andreas | Karlwagener Str. 86 | 44879 Bochum | [Details] |
Mitglied | Pettineo, Vincenzo | Breil Str. 14 | 46117 Oberhausen | [Details] |
Mitglied | Prasmo, Thomas | Im Rott 3 | 41472 Neuss | [Details] |
Mitglied | Uysal, Celil | Glückaufstr. 11 | 47443 Moers | [Details] |
Mitglied | Zoroglu, Selahattin | Donaustr. 166 | 47443 Moers | [Details] |
Termine
Anstehende Termine des Vereins
Datum | Typ / Veranstaltung |
---|---|
19.10. - 20.10.2024 | Vogelausstellung-Vereinsmeisterschaft. Ausstellung Sa., 19.10.2024, von 11:00 - 18:00 Uhr, So. 20.10.2024, von 11:00 - 15:00 Uhr in der Gaststätte Matecki, Einbleckstr. 59, 46117 Oberhausen. |
Satzung
§ l Name und Sitz
Der Verein Führt den Namen „Verein der Vogelfreunde Oberhausen”. Er
hat
seinen Sitz in Oberhausen. Der Verein ist dem DKB angeschlossen und
ist
Mitglied im Westmünsterland-Verband 28, er hat die Vereinsnummer 26.
§ 2 Zweck des Vereines
Zusammenschluss von Vogelzüchtern und Vogelliebhabern aus Oberhausen
und Umgebung, die es sich zur Aufgabe gemacht haben die Pflege und
Förderung des Vogelschutzes und der Vogelzucht im Rahmen des
Naturschutzes zu betreiben. Die Ver-einstätigkeiten erfolgen auf
gemeinnütziger Basis, sie ist selbstlos und dient nicht in erster
Linie
eigenwirtschaftlichen Zwe-cken.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Durch Mehrheitsbeschluss und durch Deckung aller Kosten (Beitrag,
Ringe
und Aufnahmegebühr in Höhe von 25,00 €) kann die Aufnahme direkt
erfolgen. Jedes neue Mitglied erhält eine Abschrift der Satzung.
Personen die, die Zwecke des Vereines in besonderem Masse gefördert
haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu
Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Sofortige
Kündigung ist möglich. Ansprüche auf Vergütungen aus dem
Vereinsvermögen bestehen nicht. Ein Mitglied, dass seine
Beitragspflichten oder ähnliche Verpflichtungen gegenüber dem Verein
(z.B. Nichtabnahme bestellter Fußringe u.s.w.) nicht erfüllt, kann
durch Beschluss der Versammlung ausgeschlos-sen werden. Der Ausschluss
aus anderen Gründen erfolgt durch Mehrheitsbeschluss der Versammlung.
Gründe die zum Aus-schluss führen : a )unkameradschaftliches
Verbalten,
b) Ringmanipulation, c) Vereinsschädigendes Verhalten.
§ 5 Aufnahme und Beitragsgebühren
Die Aufnahmegebühren sowie die Beitragshöhe und die
Ausstellungsgebühren werden jeweils auf der Jahreshauptversammlung
des
Vereins durch Mehrheitsbeschluss neu festgelegt. Ehrenmitglieder sind
von der Beitragszahlung befreit.
§ 6 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 7 Barvermögen
Das Barvermögen des Vereines ist bei einer Bank oder Sparkasse auf
den
Namen des Vereines anzulegen
Zur Verfügung des Kontos sind nur der Kassierer und der l.
Vorsitzende
berechtigt.
Gegenstände die aus dem Barvermögen des Vereines angeschafft wurden,
bleiben Eigentum des Vereines.
§ 8 Vorstand des Vereines
Der geschäftsführende Vorstand des Vereines besteht aus dem
1. Vorsitzenden
2. Vorsitzenden
Kassierer
Schriftführer.
Der erweiterte Vorstand besteht aus : Spartenleiter für : FPMC,
Ringwart und Tombola
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Jahreshauptversammlung
für
die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt durch
Mehrheitsbeschluss der Versammlung und wird von einem Wahlleiter
geleitet.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so ist alsbald in einer
Mitgliederversammlung für die Zeit bis zum Ablauf der Wahlperiode ein
kommissarisches Mitglied zu wählen.
§ 9 Vereinsvertreter
Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Verein außergerichtlich
wie
gerichtlich. Zur Vertretung sind jeweils der l. Vorsit-zende und ein
weiteres Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes gemeinsam
berechtigt. Im Einzelfall kann der Vorstand Vereinsmitglieder zur
Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen für den Verein
ermächtigen.
§ 10 Aufgagen des geschäftsführenden Vorstandes
Dem geschäftsführenden Vorstand obliegt die Führung der Geschäfte
des
Vereines, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung
des
Vereinsvermögens. Der l. Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlung
ein und leitet diese, ist er verhin-dert, so wird er durch den 2.
Vorsitzenden vertreten. Der Schriftführer führt in der Versammlung
Protokoll, ihm obliegt daneben die Erledigung des Schriftverkehrs. Der
Kassierer verwaltet die Kasse und führt ordnungsgemäß Buch über
alle
Einnahmen und Ausgaben, so dass der Bestand jederzeit festgestellt
werden kann. Er nimmt für den Verein gegen seine alleinige Quittung
Zahlungen in Empfang. Zahlungen aus dem Vereinsvermögen darf nur der
l.
Vorsitzende oder der Kassiere
Der Verein Führt den Namen „Verein der Vogelfreunde Oberhausen”. Er
hat
seinen Sitz in Oberhausen. Der Verein ist dem DKB angeschlossen und
ist
Mitglied im Westmünsterland-Verband 28, er hat die Vereinsnummer 26.
§ 2 Zweck des Vereines
Zusammenschluss von Vogelzüchtern und Vogelliebhabern aus Oberhausen
und Umgebung, die es sich zur Aufgabe gemacht haben die Pflege und
Förderung des Vogelschutzes und der Vogelzucht im Rahmen des
Naturschutzes zu betreiben. Die Ver-einstätigkeiten erfolgen auf
gemeinnütziger Basis, sie ist selbstlos und dient nicht in erster
Linie
eigenwirtschaftlichen Zwe-cken.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Durch Mehrheitsbeschluss und durch Deckung aller Kosten (Beitrag,
Ringe
und Aufnahmegebühr in Höhe von 25,00 €) kann die Aufnahme direkt
erfolgen. Jedes neue Mitglied erhält eine Abschrift der Satzung.
Personen die, die Zwecke des Vereines in besonderem Masse gefördert
haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu
Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Sofortige
Kündigung ist möglich. Ansprüche auf Vergütungen aus dem
Vereinsvermögen bestehen nicht. Ein Mitglied, dass seine
Beitragspflichten oder ähnliche Verpflichtungen gegenüber dem Verein
(z.B. Nichtabnahme bestellter Fußringe u.s.w.) nicht erfüllt, kann
durch Beschluss der Versammlung ausgeschlos-sen werden. Der Ausschluss
aus anderen Gründen erfolgt durch Mehrheitsbeschluss der Versammlung.
Gründe die zum Aus-schluss führen : a )unkameradschaftliches
Verbalten,
b) Ringmanipulation, c) Vereinsschädigendes Verhalten.
§ 5 Aufnahme und Beitragsgebühren
Die Aufnahmegebühren sowie die Beitragshöhe und die
Ausstellungsgebühren werden jeweils auf der Jahreshauptversammlung
des
Vereins durch Mehrheitsbeschluss neu festgelegt. Ehrenmitglieder sind
von der Beitragszahlung befreit.
§ 6 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 7 Barvermögen
Das Barvermögen des Vereines ist bei einer Bank oder Sparkasse auf
den
Namen des Vereines anzulegen
Zur Verfügung des Kontos sind nur der Kassierer und der l.
Vorsitzende
berechtigt.
Gegenstände die aus dem Barvermögen des Vereines angeschafft wurden,
bleiben Eigentum des Vereines.
§ 8 Vorstand des Vereines
Der geschäftsführende Vorstand des Vereines besteht aus dem
1. Vorsitzenden
2. Vorsitzenden
Kassierer
Schriftführer.
Der erweiterte Vorstand besteht aus : Spartenleiter für : FPMC,
Ringwart und Tombola
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Jahreshauptversammlung
für
die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt durch
Mehrheitsbeschluss der Versammlung und wird von einem Wahlleiter
geleitet.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so ist alsbald in einer
Mitgliederversammlung für die Zeit bis zum Ablauf der Wahlperiode ein
kommissarisches Mitglied zu wählen.
§ 9 Vereinsvertreter
Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Verein außergerichtlich
wie
gerichtlich. Zur Vertretung sind jeweils der l. Vorsit-zende und ein
weiteres Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes gemeinsam
berechtigt. Im Einzelfall kann der Vorstand Vereinsmitglieder zur
Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen für den Verein
ermächtigen.
§ 10 Aufgagen des geschäftsführenden Vorstandes
Dem geschäftsführenden Vorstand obliegt die Führung der Geschäfte
des
Vereines, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung
des
Vereinsvermögens. Der l. Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlung
ein und leitet diese, ist er verhin-dert, so wird er durch den 2.
Vorsitzenden vertreten. Der Schriftführer führt in der Versammlung
Protokoll, ihm obliegt daneben die Erledigung des Schriftverkehrs. Der
Kassierer verwaltet die Kasse und führt ordnungsgemäß Buch über
alle
Einnahmen und Ausgaben, so dass der Bestand jederzeit festgestellt
werden kann. Er nimmt für den Verein gegen seine alleinige Quittung
Zahlungen in Empfang. Zahlungen aus dem Vereinsvermögen darf nur der
l.
Vorsitzende oder der Kassiere
Erfolge
Datum | Typ | Beschreibung |
---|---|---|
09.11.2023 | Landesverbandsschau | Sonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines Vereins mit 1104 Punkte |
21.11.2019 | Landesverbandsschau | Sonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines Vereins mit 1110 Punkte |
09.12.2017 | Landesverbandsschau | Sonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines Vereins mit 1097 Punkte |
10.12.2016 | Landesverbandsschau | Sonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines Vereins mit 1103 Punkte |
07.12.2013 | Landesverbandsschau | Sonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines Vereins mit 1098 Punkte |
09.12.2012 | Landesverbandsschau | Sonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines Vereins mit 1109 Punkte |
25.11.2011 | Landesverbandsschau | Sonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines Vereins mit 1102 Punkte |
16.12.2006 | Landesverbandsschau | Sonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines Vereins mit 1101 Punkte |
12.12.2004 | Landesverbandsschau | Sonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines Vereins erringen |
14.12.2002 | Landesverbandsschau | Sonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines Vereins erringen |
2000 | Landesverbandsschau | Sonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines Vereins erringen |