Westmünsterlandverband

Landesverband 028 im Deutscher Kanarien- und Vogelzüchter-Bund e.V. (DKB)

Verein der Farbkanarien Emmerich 1976

Info

Vereins-Nr.:16
Sitz des Vereins:46446 Emmerich a.R.
Homepage:Keine Homepage vorhanden
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Info-Text:
Unser Verein ist Mitglied im Westmünsterland-Verband ( WMV ) des Deutschen Kanarien Bund. ( DKB ) www.dkb-online.de

Der Verein bezweckt die Förderung und Verbreitung der Farb-, Positur-, Mischlings-, Cardueliden-,Wellensittich-, Großsittich- und Exotenzucht nach den Richtlinien des Deutschen Kanarien-und Vogelzüchter Bundes (DKB ) e.v.

Der Verein wurde 1976 gegründet und führt jährlich eine Vereinsausstellung mit ca. 300 Ausstellungsvögeln durch.

Die Ausstellung
findet immer am ersten vollen Wochenende im November statt.

Jeden dritten Sonntag im Monat findet eine Zusammenkunft der Mitglieder im Vereinslokal " Leegmeer Stuben" am Hasenberg 4 in 46446 Emmerich statt.

Die Züchter des Vereins errangen schon viele Erfolge als Landesverbandsieger, Deutsche- und Niederländischen Meister und auch als Weltmeister.

Einige der Vereinsmitglieder unterstützten den LV 28 besonders aktiv, so war beispielsweise Dieter Derksen von 1987 bis 1993 und Uwe Mentel von 1993 bis 1999 Schriftführer.
Werner Kleipass von 1989 bis 1999 Protokollführer und von 1999 bis heute Schriftführer
Jürgen Zimmermann von 1993 bis 2004 Spartenobmann für Wellensittiche.
Gabi Pollmann als Schriftführerin von 2011 bis 2015.
Andere Aktive sind noch im Verein als Stützen zu finden.

Mitglieder

Den Vorstand des Vereins bilden

FunktionNameStraßePlz / Ort[Details]
1. Vorsitzende und KassiererPollmann, GabiFrankenstr. 10746446 Emmerich a. R.[Details]
stellvertr. VorsitzenderKoster, GerdKarolingerstr. 1346446 Emmerich a. R.[Details]

Mitglieder

FunktionNameStraßePlz / Ort[Details]
Mitglied

Termine

Anstehende Termine des Vereins

FunktionNameStraßePlz / Ort[ Details ]

Satzung

1.____Vereinsname
1.1 Der Name des Vereins lautet “Verein der Farbkanarien Emmerich
1976”.
2.____Vereinszweck
2.1 Der Verein bezweckt die Förderung und Verbreitung der
Färb-,
Posi-tur-, Mischlings-, Cardueliden-, Wellensittich-, Großsittich-
und
Exoten-zucht nach den Richtlinien des “Deutschen
Kanarienzüchterbundes
e.V. (DKB)”.
3.____Vereinsaufgaben.
3.1. Zusammenschluss oben genannter Vogelzüchter und -halter.
3.2 Förderung, Veredlung und Liebhaberei der Zucht und Werbung
für
die Vogelzucht und Haltung im Einzugsbereich.
3.3 Beratung und Belehrung der Mitglieder durch Wort, Schrift und
Bild, sowie gegenseitige Aussprache in allen der Vogelzucht
betreffenden Ange-legenheiten, namentlich in Haltung, Fütterung,
Zucht
und Aufzucht der oben genannten Vögel, sowie deren Erwerb und
Verkauf.
3.4 Förderung der Anfänger und der interessierten Jugend.
3.5. Verwirklichung der durch den DKB herausgegebenen
Bewertungsvorschriften (Standard) für die unter Punkt 2 genannten
Vögel
3.6. Durchrührung der einheitlichen Kennzeichnung der unter Punkt
2
genannten Vögel.
3.7. Ausrichtung einer jährlichen Ausstellung mit Prämierung.
4,____Erwerb der Mitgliedschaft.
4.1 Die Mitgliedschaft kann jeder Züchter und Halter der unter
Punkt 2 genannten Vögel erwerben.
4.2. Nachdem der Vogelliebhaber sich während der
Mitgliederversamm-lung vorgestellt hat, stimmt diese über den
Beitritt
des oben genannten offen ab.
4.3. Bei einer Gegenstimme entscheidet der Vorstand nach
Anhörung
des Gegenstimmenden über die Aufnahme des Interessenten.
4.4. Bei mehr als einer Gegenstimme ist die Aufnahme
grundsätzlich nicht möglich.
4..5 Mitglieder sind zur Zahlung eines Monatsbeitrages
verpflichtet, des-sen Höhe durch die Mitgliederversammlung
festgesetzt
wird.
4.6. Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder ab 18 Jahren
beträgt
50,– DM.
5.____Verlust der Mitgliedschaft.
5.1. Austritt ist nach schriftlicher Abmeldung möglich,
mündlich
nur beim ersten Vorsitzenden.
5.2. Durch die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied
ausgeschlossen werden, welches gegen einen der nachfolgenden Punkte
verstößt:
die satzungsmäßigen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.
mit den Monatsbeiträgen, trotz schriftlicher Mahnung, drei Monate im
Rückstand ist,
eine Handlung begangen hat, die den DKB, eine seiner Gliederungen oder
eines der Mitglieder schädigt, ein unehrenhaftes Verhalten innerhalb
des Vereins zeigt, welches die kameradschaftliche Vereinstätigkeit
stört.
5.3. Bei Abwesenheit während des Beschlusses der
Mitgliederversamm-lung über den Ausschluss eines Mitgliedes wird
dieses
schriftlich benach-richtigt.
5.4. Der Anspruch des Vereins auf Zahlung rückständiger
Beiträge
und Erfüllung anderer Verpflichtungen wird durch den Ausschluss nicht
berührt.
6.____Beschlußfähigkeit.
6.1. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als
die Hälfte der aktiven Mitglieder anwesend ist. Für einen
Versammlungsbe-schluss gilt das Mehrheitsprinzip.
7. ____Vergabe der Vereinsnadeln.
7.1. Jedes aktive Mitglied erhält die einfache Vereinsnadel.
7.2. Die silberne Vereinsnadel erreicht man nach 15-jähriger
aktiver Mit-gliedschaft oder durch besondere Verdienste. Die
besonderen
Verdienste müssen schriftlich dem Vorsitzenden eingereicht werden.
Der
jeweilige Vorstand entscheidet über die Vergabe.
7.3. Die goldene Vereinsnadel erreicht das aktive Mitglied nach
25-jähriger Mitgliedschaft, oder einem Lebensalter von 70 Jahren bei
mindestens 15-jährigen Zugehörigkeit zum Verein oder durch
be-sondere
Verdienste. Die besonderen Verdienste müssen schriftlich dem
Vorsitzenden eingereicht werden. Der jeweilige Vorstand ent-scheidet
über die Vergabe.
8.____Ehrenmitgliedschaft.
8.1. Die Ehrenmitgliedschaft kann man mit dem 70. Lebensjahr bei
15-jähriger Vereinszugehörigkeit oder durch besondere Verdienste
erreichen. Die besonderen Verdienste müssen schriftlich dem
Vorsitzenden eingereicht werden. Der jeweilige Vorstand entscheidet
über die Vergabe.
9,____Pflichten der Mitglieder
9.1. Jedes Mitglied ist verpflichtet den Verein nach seinen
Möglichkeiten zu unterstützen.
9.2. Die Mitglieder, die mehr als 10 Vögel im Jahr gezüchtet
haben, sind verpflichtet, einen Kanarienhahn, einen Wellensittich, ein
Paar Exoten oder einen Betrag von 20,00 DM für die Verlosung zu
geben.
Die Vögel müssen im entsprechenden Zuchtjahr geboren sein.
9.3. Alle meldepflichtige Vögel sind vom Züchter ordnungsgemäß
anzu-melden.
10.____Geschäftsjahr.
10.1. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
11.____Jahreshauptversammlung.
11.1. Bis spätestens 4 Monate nach Beendigung des
Geschäftsjahres
ist eine Jahreshauptversammlung abzuhalten.
11.2. Feste Punkte der Jahreshauptversammlung sind:
1. Jahresbericht des Geschäftsführers,
2. Jahresbericht des Kassierers,
3. Bericht der Kassenprüfer,
4. Entlastung des Vorstandes,
5. Wahl des Vorstandes.
11.3. Der Vorstand wird auf ein Jahr gewählt.
12. ___Vorstand.
12.1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem
Geschäftsführer, dem Kassierer sowie den jeweiligen Vertretern.
Der Vorsitzende ist der gesetzlich

Erfolge

Datum Typ Beschreibung
09.11.2023LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten
Stämme Positurkanarien eines
Vereins mit 1108Punkte
09.12.2012LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten
Stämme Positurkanarien eines
Vereins mit 1101 Punkte