Westmünsterlandverband

Landesverband 028 im Deutscher Kanarien- und Vogelzüchter-Bund e.V. (DKB)

Dompfaff 82 – Gladbeck Brauck und Umgebung

Info

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Info-Text:Versammlungen -Vereinsleben
Liebe Vogelfreunde, wir treffen uns zu unseren Versammlungen jeden 2. Freitag im Monat, um das weitere Vereinsleben zu besprechen.

Mitglieder

Den Vorstand des Vereins bilden

FunktionNameStraßePlz / Ort[Details]
1.-VorsitzenderBeckmann, WernerHegestr. 45245966 Gladbeck[Details]

Mitglieder

FunktionNameStraßePlz / Ort[Details]

Termine

Anstehende Termine des Vereins

DatumTyp / Veranstaltung

Satzung

Satzung

§ 1 Name und Sitz

Der Verein trägt den Namen Dompfaff 82 Gladbeck – Brauck und
Umgebung.
Sitz des Vereins ist Gladbeck / NRW.
Postanschrift ist die des 1. Vorsitzenden.
Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden; bei Verhinderung
durch den Stell- vertreter.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Pflege und Zucht von Farb- und
Positurkanarien, europäischer und außereuropäischer Waldvögel,
Mischlinge aus vorhergenannten Rassen, Wellensittichen, Großsittichen
und exotischen Vögeln; weiterhin der sportliche Vergleich von
Züchtern
der vorgenannten Rassen in Anlehnung der Kriterien des
übergeordneten
Dachverbandes (DKB).

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jeder werden, der das Tierschutzgesetz respektiert.
2. Sinn der Mitgliedschaft ist, durch Zucht von Vögeln am aktiven
Vereinsleben teilzu- nehmen.
3. Die Mitgliedschaft ist schriftlich bei Anerkennung der Satzung zu
beantragen. Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.
4. Die Mitgliedschaft wird durch die Monatsversammlung für ein Jahr
zur
Probe erteilt und durch die Mitgliederversammlung auf Dauer
bestätigt.
Die Abstimmung ist offen und kann auf Antrag geheim oder unter
Ausschluss des Bewerbers erfolgen. Für die Mitgliedschaft ist eine
2/3
Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Die Probezeit kann
auf
Antrag verkürzt werden.
5. Auf Antrag an die Mitgliederversammlung kann eine
Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Die Ehrenmitgliedschaft befreit
das Mitglied nur von den Beitragsleistungen gegenüber dem Verein.
Leistungen an den Landes- oder Bundesverband bleiben unberührt.

§ 4 Beginn der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zustimmung der Monatsversammlung
zur Probe.
2. Mit Zustimmung der Mitgliederversammlung wird das Mitglied zur
Probe
ein Vollmitglied.

§ 5 Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder des Vereins haben folgende Pflichten:

1. die Ziele des Vereins in jeder Weise zu fördern
2. an Versammlungen aktiv teilzunehmen
3. Veranstaltungen des Vereins mit Rat und Tat zu ergänzen
4. jeglichen Schaden vom Verein fernzuhalten
5. die Gestaltung einer Schauvoliere zur Vervollständigung der
Rahmenschau auf der jährlichen Ausstellung.
6. Vereinsinterne Gespräche insbesondere finanzieller und
persönlicher
Art dürfen nicht nach außen getragen werden.

§ 6 Beitrag

Der Beitrag wird in der Beitragsordnung festgeschrieben.
Änderungen sind der Mitgliederversammlung vorzutragen und mit
einfacher
Mehrheit zu beschließen.
Beitragsrückstand von 6 Monaten ist Grund zum Vereinsausschluss.

§ 7 Ausstellungen

Ausstellungsrichtlinien werden gesondert festgelegt. Diese werden von
der Mitgliederversammlung festgelegt. Änderungen sind mit 2/3
Mehrheit
der anwesenden Mitglieder möglich.

§ 8 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

Die Mitgliederversammlung
Sie findet jährlich statt und ist mindestens 6 Wochen vorher
schriftlich anzukündigen.
Auf Antrag der Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit kann eine
außergewöhnliche Mitgliederversammlung einberufen werden.
Satzungsänderungen können nur auf der Mitgliederversammlung mit 2/3
Stimmenmehrheit vorgenommen werden.
Anträge an die Mitgliederversammlung sind mindestens 14 Tage vorher
an
den 1. Vorsitzenden schriftlich zu richten.

Der Vorstand
Der Vorstand ist verpflichtet, der Mitgliederversammlung jährlich
einen
Rechenschaftsbericht vorzulegen.

Erfolge

Datum Typ Beschreibung
01.12.2022LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines
Vereins mit 1099 Punkte
12.12.2015LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines
Vereins mit 1103 Punkte
12.12.2015LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines
Vereins mit 1105 Punkte
13.12.2014LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines
Vereins mit 1102 Punkte
11.12.2010LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines
Vereins mit 1114 Punkte
13.12.2008LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines
Vereins mit 1104 Punkte
08.12.2007LandesverbandsschauSonderpokal für die 3 Besten Stämme Farbkanarien eines
Vereins mit 1102 Punkte